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Wichtiger Teil der Vorsorge

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Ultraschall-Untersuchungen werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt. Sie geben Aufschluss über den Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes. Wann die drei Ultraschall-Untersuchungen anstehen und was dabei jeweils im Fokus steht, liest du hier.

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft
© GettyImages/ZeynepKaya

Kurzübersicht: Ultraschall in der Schwangerschaft

Zweck: Ultraschall-Untersuchungen dienen dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und den voraussichtlichen Geburtstermin festzulegen. Auch Gesundheit, Entwicklung und Lage des Kindes stehen im Blickpunkt.

Zeitpunkt: Laut Mutterschaftsrichtlinien gibt es drei Ultraschall-Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft: zwischen der 9. und 12. SSW, zwischen der 19. und 22. SSW sowie zwischen der 29. und 32. SSW. In der Realität finden aber häufig weitere Ultraschall-Untersuchungen statt.

Artikel-Inhalte:

Ultraschallbilder in der Schwangerschaft: 4. SSW bis 41. SSW

Ultraschall-Untersuchungen: Wie oft in der Schwangerschaft?

Drei Ultraschall-Untersuchungen gehören laut Mutterschaftsrichtlinien zur Schwangerschaftsvorsorge:

Die Kosten für diese Screenings werden von der Krankenkasse getragen. Nur wenn Komplikationen oder Auffälligkeiten vorliegen, also bei medizinischer Notwendigkeit, finden weitere Ultraschall-Untersuchungen statt. Das ist zum Beispiel bei Risikoschwangerschaften der Fall. Es gibt zudem viele Gynäkolog*innen, die je nach Umständen oder zum Ende der Schwangerschaft hin häufiger Ultraschall-Untersuchungen machen, ohne dafür extra Kosten zu berechnen.

Die drei Ultraschall-Untersuchungen dienen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft, die Lage des Kindes sowie seine Entwicklung und Versorgung zu beurteilen. Außerdem kann mittels Ultraschall eine Mehrlingsschwangerschaft festgestellt und der voraussichtliche Geburtstermin ermittelt werden. Alle Ergebnisse kannst du in deinem Mutterpass nachlesen.

Weitere Ultraschall-Untersuchungen nur bei medizinischer Notwendigkeit

Bisher konnten Gynäkolog*innen ihren Schwangeren zusätzliche kostenpflichtige Ultraschall-Untersuchungen inklusive Ultraschallbilder vom Baby anbieten, obwohl diese aus medizinischer Sicht nicht notwendig waren. 2021 wurde dieses sogenannte Babyfernsehen aber verboten. Für alle Ultraschall-Untersuchungen außerhalb der drei laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen muss seitdem eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das ist beispielsweise er Fall, wenn

  • die Schwangere Blutungen hat
  • es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt
  • vermutet wird, der Fötus könnte für sein Alter zu groß oder zu klein sein
  • vermutet wird, dass die Schwangere zu viel oder zu wenig Fruchtwasser hat
  • das Risiko einer Frühgeburt besteht
  • die Schwangere unter Bluthochdruck, Diabetes oder anderen Krankheiten leidet

Von den Ultraschall-Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge müssen die Ultraschall-Untersuchungen zur pränatalen Diagnostik unterschieden werden. Dabei handelt es sich um

  • die Dopplersonographie: Sie wird durchgeführt, wenn es in einem der Screenings Auffälligkeiten gab. Sie dient dazu, den Blutfluss in den Gefäßen und die Entwicklung des Herzens zu untersuchen
  • den Organultraschall (Feinultraschall): Die Untersuchung wird eingesetzt, um mögliche Fehlbildungen an Gliedmaßen und Organen des Kindes zu erkennen
  • den Nackentransparenz-Test: Hierbei wird die Nackenfalte (Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Nackens des Ungeborenen) gemessen. Die Untersuchung gibt Hinweise auf eine mögliche Chromosomenabweichung, zum Beispiel das Down-Syndrom.

Auch die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) sowie die Chorionzottenbiopsie, zwei weitere Untersuchungen der pränatalen Diagnostik, werden mit Ultraschall überwacht.

Erste Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft

Die erste Ultraschall-Untersuchung während der Schwangerschaft findet zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche statt. Die Untersuchung ist für werdende Eltern oft sehr emotional, weil sie das Ungeborene zum ersten Mal sehen und seinen Herzschlag hören können. Außerdem bekommen sie meist auch gleich das erste Ultraschallbild ihres Babys mit nach Hause. Wie du Ultraschallbilder am besten aufhebst, haben wir hier für dich aufgeschrieben.

In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft findet die Ultraschall-Untersuchung meist vaginal statt, der Schallkopf wird also in die Scheide eingeführt. In der Frühschwangerschaft kann so ein genaueres Bild des ungeborenen Kindes entstehen. Bei den beiden folgenden Untersuchungen bevorzugen Ärzt*innen in der Regel den Ultraschall über den Bauch (abdominal). Hierbei können größere Abstände betrachtet werden. Auch die anatomischen Gegebenheiten der Schwangeren entscheiden mit darüber, wann welche Methode zum Einsatz kommt.

Was wird bei der ersten Ultraschall-Untersuchung untersucht?

Bei der ersten Ultraschall-Untersuchung achtet deine*dein Ärztin*Arzt besonders auf

Falls während des Screenings Auffälligkeiten auftreten, können weitere Ultraschall-Untersuchungen notwendig werden, zum Beispiel bei

  • einem Verdacht auf Eileiterschwangerschaft
  • bei Unfällen oder Verletzungen der Mutter, die den Verlauf der Schwangerschaft stören könnten.

Geburtstermin mittels Ultraschall bestimmen

Außerdem wird bei dieser ersten Ultraschall-Untersuchung der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes ermittelt. Um die Dauer der Schwangerschaft anzugeben, werden folgende Werte bestimmt:

  • Scheitel-Steiß-Länge (SSL): Sie gibt die Größe des Fötus vom äußersten Kopfende zum äußersten Steißende an.
  • biparietaler Durchmesser (BPD): Dieser gibt den Abstand von der linken zur rechten Schläfe des Kindes an.
  • Fruchtsackdurchmesser (FS): Dieser Wert kann nur sehr früh (in der fünften bis sechsten Schwangerschaftswoche) ermittelt werden.

Die Treffsicherheit dieser Methode zur Bestimmung des errechneten Termins gilt als relativ hoch, sofern die Schwangere genaue Angaben zu ihrer letzten Menstruation machen kann.

Die zweite Ultraschall-Untersuchung zur Schwangerschafts-Vorsorge

Zwischen der 19. und 23. Schwangerschaftswoche findet das zweite Ultraschallscreening statt. Dein*e Arzt*Ärztin bewegt den Schallkopf über deine Bauchdecke, um ein Ultraschallbild deines ungeborenen Babys auf einem Monitor zu erzeugen. Sein Körper wird auf Fehlbildungen am Kopf, wie Hirnkammern und Kleinhirn, Rücken, Magen, Blase und Herz abgesucht. Sollten hierbei etwas auffällig sein, wird die Schwangere zum sogenannten Feinultraschall überwiesen. Für die Kinder kann eine vorgeburtliche Diagnose lebensrettend sein, weil man die Wahl der Entbindungsklinik dann danach ausrichten kann.

Was wird während des zweiten Screenings angeschaut?

Bei der zweiten Ultraschall-Untersuchung stehen besonders diese Punkte im Fokus:

  • Einling oder Mehrlinge?
  • Lebenszeichen wie Herztätigkeit und Bewegungen des Ungeborenen
  • eine zeitgerechte Entwicklung des Babys
  • die körperliche Entwicklung und den Körperumriss des Fötus
  • die Menge an Fruchtwasser
  • Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta)

Babys Geschlecht per Ultraschall herausfinden

Diese Ergebnisse werden im Mutterpass festgehalten. Auch das Geschlecht des Babys kann, sofern du es wissen möchtest, bei der zweiten Ultraschall-Untersuchung meist ziemlich sicher bestimmt werden.

Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen können notwendig werden, wenn

  • die Schwangere mehr als ein Kind erwartet
  • eine Fehllage der Plazenta (Placenta praevia) oder der Verdacht auf Plazentalösung besteht
  • eine Erkrankung der Mutter das Wachstum und die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnte
  • der*die Arzt*Ärztin vermutet, dass die Entwicklung des Ungeborenen gestört ist
  • Auffälligkeiten des bisherigen Schwangerschaftsverlaufs neu beurteilt werden sollen
  • der Verdacht auf Tod des Kindes besteht (intrauteriner Fruchttod)

Stößt der Arzt während der zweiten Ultraschall-Untersuchung auf Auffälligkeiten, können Untersuchungen der pränatalen Diagnostik dabei helfen, genauere Diagnosen zu stellen. Möglich sind beispielsweise:

  • Chorionzottenbiopsie
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
  • Nabelschnurpunktion (Chordozentese)
  • Fetpskopie

Die dritte Ultraschall-Untersuchung zur Schwangerschafts-Vorsorge

Das dritte Ultraschallscreening findet zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche statt. Die Untersuchung wird in der Regel über die Bauchdecke durchgeführt.

Was wird untersucht?

Deine*dein Gynäkologin*Gynäkologe achtet während dieses Screenings besonders auf:

  • eine mögliche Merhrlingsschwangerschaft
  • Lebenszeichen des Ungeborenen (Bewegungen, Herzschlag)
  • zeitgerechte Entwicklung deines Babys
  • seine körperliche Entwicklung und den Körperumriss
  • die Lage des Kindes
  • Fruchtwassermenge
  • Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta)

Alle Ergebnisse werden im Mutterpass festgehalten. Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen können ab Beginn der 36. Schwangerschaftswoche notwendig werden, wenn das Kind die Geburtsposition nicht einnimmt oder generell der Verdacht auf eine ungünstige Lage des Kindes besteht.

Wie wird die Ultraschall-Untersuchung vorbereitet und durchgeführt?

Sowohl bei der vaginalen Ultraschall-Untersuchung als auch beim Bauch-Ultraschall liegt die Schwangere auf dem Rücken. Bei der vaginalen Ultraschall-Untersuchung wird ein stabförmiger Schallkopf in die Scheide der Frau eingeführt. Beim Bauch-Ultraschall wird zunächst der Bauch der Schwangeren mit einem kühlen Gel bestrichen. Durch das Gel können die Schallwellen des Ultraschalls leichter in das Innere des Körpers gelangen.

Auch wenn schwangere Frauen während einer Ultraschall-Untersuchung nicht mit Schmerzen rechnen müssen, kann es doch sein, dass du die vaginale Untersuchung oder das Auftragen des kühlen Gels auf den Bauch als unangenehm empfindest. Da der Muttermund in der Schwangerschaft gut durchblutet ist, ist es auch möglich, dass nach der Untersuchung eine minimale Kontaktblutung auftritt.

Risiken und Grenzen einer Ultraschall-Untersuchung

Die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind werden sowohl bei der vaginalen Untersuchung als auch beim Bauch-Ultraschall als gering eingestuft. Der Aussagekraft von Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft sind jedoch Grenzen gesetzt. Der Geburtstermin kann beispielsweise nur in den ersten sechs bis zwölf Schwangerschaftswochen relativ sicher bestimmt werden. Eine genauere Untersuchung der kindlichen Organe ist erst etwa ab der 19. Schwangerschaftswoche möglich.

Liegt das Kind in einer ungünstigen Position oder ist die Schwangere übergewichtig, kann die Ultraschall-Aufnahme nicht deutlich auf dem Bildschirm abgebildet werden. Dann sind Fehlinterpretationen möglich.

Treten bei einer Ultraschall-Untersuchung im Rahmen der Schwangerschafts-Vorsorge Auffälligkeiten auf, so sind oft weitere Untersuchungen der pränatalen Diagnostik notwendig, um genauere Erkenntnisse über eine mögliche Erkrankung des Kindes zu erhalten.

Alternativen zur Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft

Alternativ zur Bestimmung des Geburtstermins mittels Ultraschall-Untersuchung gibt es noch die Möglichkeit, den voraussichtlichen Geburtstermin anhand des ersten Tages der letzten Menstruation zu berechnen.

Gegen Ende der Schwangerschaft kann der*die Arzt*Ärztin die Lage des Kindes auch durch Abtasten des Bauchs der Schwangeren ermitteln.

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