Risikoschwangerschaft: Ab wann und was das bedeutet
Eine Risikoschwangerschaft liegt vor, wenn bestimmte Risiken für eine werdende Mama oder ihr ungeborenes Baby bestehen. Zu den Kriterien zählen ein Alter der Schwangeren über 35, Erkrankungen wie ein Schwangerschaftsdiabetes oder wenn es bei früheren Geburten oder Schwangerschaften zu Komplikationen gekommen ist. Was die Einstufung als Risikoschwangere für dich und dein Baby bedeutet, liest du hier!
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Kurzübersicht: Risikoschwangerschaft
Häufigkeit: Inzwischen gelten drei von vier Schwangerschaften als Risikoschwangerschaft.
Kriterien: Die Einteilung erfolgt von ärztlicher Seite anhand bestimmter Vorerkrankungen, dem Alter der Schwangeren und vieler weiterer Kriterien. Das Ergebnis wird im Mutterpass festgehalten.
Bedeutung: Da heutzutage die Mehrheit aller Schwangeren als Risikoschwangere geführt werden, sind Sorgen meist unbegründet: Hebamme und Arzt*Ärztin geben besonders gut auf dich und dein Baby acht, um Gefahren von euch abzuwenden.
Beschäftigungsverbot: Eine Risikoschwangerschaft führt nicht automatisch zu einem Beschäftigungsverbot. Die Entscheidung fällt dein*deine Arzt*Ärztin anhand der individuellen Risikofaktoren für dich und dein Baby.
Inhalte auf einen Blick:
Was bedeutet Risikoschwangerschaft?
Die Zahl der Risikoschwangerschaften hat sich in den zurückliegenden Jahren deutlich erhöht: Inzwischen wird die Rate mit etwa 75 Prozent angegeben, 2013 waren es noch knapp 35 Prozent. Das liegt unter anderem am gestiegenen Durchschnittsalter schwangerer Frauen, aber auch an der wachsenden Kaiserschnittrate und daran, dass inzwischen Dutzende weiterer Schwangerschaftsrisiken bekannt sind.
Aber keine Sorge: Eine Risikoschwangere zu sein heißt nicht automatisch, dass eine akute Gefahr für dich und/oder dein Baby besteht. Auch zu Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf oder unter der Geburt kommt es nicht zwangsläufig.
Die Einstufung bedeutet in erster Linie, dass die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen engmaschiger und intensiver überwacht werden sollte, um die Risiken für die Schwangere und ihr Kind zu minimieren. Aus diesem Grund bezahlt die Krankenkasse zusätzliche Untersuchungen.
Mögliche Kriterien für eine Risikoschwangerschaft
Die häufigsten Gründe, weshalb eine Schwangerschaft als überdurchschnittlich risikobehaftet gilt, umfassen vorangegangene Kaiserschnitte, ein Alter der Schwangeren über 35 sowie schwere/chronische Vorerkrankungen der werdenden Mutter.
Unter anderem können folgende Kriterien – auch in Kombination – zu einer Einstufung als Risikoschwangerschaft führen:
- Alter der Schwangeren unter 18 oder über 35 Jahren
- Vielgebärende mit mehr als vier Kindern
- Mehrlingsschwangerschaft
- Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Schilddrüsenfunktionsstörungen
- Lungen-, Herz- oder Nierenleiden
- Kleinwuchs oder Skelettanomalien
- Beschwerden und Komplikationen in früheren Schwangerschaften: etwa Präeklampsie ("Schwangerschaftsvergiftung"), Schwangerschaftsdiabetes, schwerer Eisenmangel, Muttermundschwäche oder vorzeitige Wehen
- vorausgegangene Fehl-, Früh- oder Mangelgeburten
- Schwangerschaftsabbrüche in der Vergangenheit
- zurückliegender Kaiserschnitt
- Konsum von Medikamenten, Alkohol, Nikotin oder anderen Drogen in der Schwangerschaft
- Uterusfehlbildungen
- Lage-Anomalien der Plazenta wie eine Placenta praevia
- Plazentainsuffizienz
- Schwangerschaftsdiabetes
- Blutarmut (Anämie)
- Bluthochdruck
- Erbkrankheiten in der Familie
- Rhesusfaktorunverträglichkeit
Ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt, ermittelt dein*deine Arzt*Ärztin mithilfe eines umfangreichen Fragebogens und hält das Ergebnis im Mutterpass auf den Seiten fünf und sechs fest. Solltest du dazu Fragen haben oder dir aufgrund der Einstufung als Risikoschwangere Sorgen machen, ist die gynäkologische Praxis oder deine Hebamme die richtige Anlaufstelle.
Beschäftigungsverbot durch Risikoschwangerschaft?
Die Risikoschwangerschaft kann, muss aber nicht dazu führen, dass du während der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt wirst, also deinen Job nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben darfst.
Ob deine individuellen Schwangerschaftsrisiken ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, entscheidet dein*deine Gynäkologe*Gynäkologin und stellt dir gegebenenfalls ein ärztliches Attest dafür aus.
Risikoschwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen kommen während einer Schwangerschaft grundsätzlich für drei Vorsorgeuntersuchungen auf, bei denen jeweils auch ein Ultraschall gemacht wird. Ziel ist es, Risikoschwangerschaften und -geburten frühzeitig zu erkennen und zu überwachen. Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, werden beispielsweise die Kosten für weitere Ultraschall-Untersuchungen oder die CTG-Untersuchungen von der gesetzlichen Kasse übernommen. Möglicherweise rät dir dein geburtshilfliches Team auch zu Untersuchungen wie der Nackenfaltenmessung oder dem PraenaTest.