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Möglichst risikoarm

Narkose in der Schwangerschaft: Welche Betäubung ist möglich?

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Narkose in der Schwangerschaft erforderlich werden kann. Ob Betäubung bei einer Zahnbehandlung, Narkose für eine Blinddarmoperation oder Anästhesieverfahren während der Geburt: ein Überblick, worauf es hierbei ankommt.

Narkose in der Schwangerschaft: Welche Betäubung ist möglich?
© Getty Images/Adene Sanchez

Kurzübersicht: Narkose in der Schwangerschaft

Was ist eine Narkose? Eine Narkose wird benötigt, um das Schmerzempfinden für einen gewissen Zeitraum im ganzen Körper oder in bestimmten Bereichen auszuschalten. Dazu gibt es die Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) und die Regionalanästhesie (örtliche Betäubung).

Wer braucht eine Betäubung? Müssen in der Schwangerschaft gewisse medizinische Eingriffe durchgeführt werden, kann eine Narkose erforderlich sein. Dies wäre zum Beispiel bei einer Entfernung des Blinddarms der Fall. Auch in der Geburtshilfe kommt die Narkose zum Einsatz – bei einem Kaiserschnitt oder in Form einer PDA bei der vaginalen Entbindung.

Ist die Narkose in der Schwangerschaft gefährlich? Die meisten Narkosemittel gelten als risikoarm, wenn sie fachgerecht, in normaler Dosierung und kurzzeitig angewendet werden. Bei vielen Medikamenten ist auch das Stillen ohne Pause möglich. Jedes Narkosemedikament muss hierzu einzeln betrachtet werden. Wenn möglich wird in der Schwangerschaft eine Regionalanästhesie bevorzugt.

Artikelinhalte im Überblick:

PDA bei der Geburt: So läuft sie ab

Was ist eine Narkose?

Bei einer Narkose werden Medikamente verabreicht, die den gesamten Körper oder bestimmte Bereiche für eine gewisse Zeit in einen Zustand versetzen, in dem keine Schmerzen empfunden werden. In der medizinischen Fachsprache wird die Narkose „Anästhesie“ genannt, umgangssprachlich ist der Begriff „Betäubung“ geläufig. Die Narkoseführung wird von Anästhesist*innen durchgeführt.

Es gibt verschiedene Arten der Narkose:

  • Allgemeinanästhesie: Hierbei handelt es sich um die Vollnarkose. Sowohl das Schmerzempfinden als auch das Bewusstsein sind für einen gewissen Zeitraum ausgeschaltet.

  • Regionalanästhesie: Dies ist eine lokale Betäubung. Nur an bestimmten Stellen des Körpers werden keine Schmerzen verspürt, man ist bei vollem Bewusstsein.

  • Analgosedierung: Bei einer solchen Betäubung wird das Schmerzempfinden ausgeschaltet und man wird gleichzeitig zur Beruhigung in einen Dämmerschlaf versetzt.

Wofür braucht man eine Narkose in der Schwangerschaft?

Eine Narkose wird generell dann notwendig, wenn bestimmte medizinische Eingriffe durchgeführt werden sollen, die eine Ausschaltung des Schmerzempfindens erforderlich machen.

Im Allgemeinen kommen Narkosen zum Beispiel zum Einsatz,

  • wenn bestimmte Diagnoseverfahren schmerzfrei durchgeführt werden sollen (zum Beispiel eine Darmspiegelung)

  • wenn Operationen ausgeführt werden (zum Beispiel nach Knochenbrüchen)

  • wenn akute Schmerzen behandelt werden sollen (zum Beispiel zur Behandlung von Wurzelentzündungen in der Zahnmedizin)

  • wenn eine Person in der Intensivmedizin betreut werden muss (zum Beispiel bei schweren Verletzungen, die ein künstliches Koma erfordern)

Zwingende operative Eingriffe mit Narkose während der Schwangerschaft könnten zum Beispiel sein:

  • Entfernung des Blinddarms (Appendektomie)

  • Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)

  • Operationen in der Unfallchirurgie

  • Operationen in der Onkochirurgie (zur Entfernung von bösartigen Tumoren)

  • Zervixcerclage (chirurgischer Verschluss des Gebärmutterhalses bei drohender Frühgeburt)

In der Geburtshilfe kommt eine Narkose in der Schwangerschaft ebenfalls zum Einsatz:

  • PDA auf Wunsch bei einer natürlichen Geburt: Bei einer Periduralanästhesie (PDA) wird ein Betäubungsmittel in einen Bereich nahe der Wirbelsäule (Periduralraum) auf Höhe der Lendenwirbelsäule eingebracht. Durch die Betäubung können schmerzhafte Wehen gelindert werden, die Beweglichkeit der Beine bleibt erhalten.

  • Narkose bei Kaiserschnitt: Die Narkose bei einem Kaiserschnitt kann lokal durch eine Peridural- oder Spinalanästhesie erfolgen. Bei der Periduralanästhesie wird das Mittel so hoch dosiert, dass im unteren Körperbereich gar keine Schmerzen mehr empfunden werden. Bei der Spinalanästhesie wird das Betäubungsmittel direkt in den Rückenmarkskanal im unteren Teil der Wirbelsäule gespritzt und setzt das Schmerzempfinden aus. Durch die Betäubung können die Beine während der Narkose nicht mehr bewegt werden.

  • Vollnarkose im Notfall: Treten Komplikationen bei einer Geburt auf, kann eine Vollnarkose durchgeführt werden. Im Gegensatz zu den anderen beiden Verfahren ist die Frau bei einer Vollnarkose nicht bei Bewusstsein und erlebt die Geburt nicht aktiv mit.

Ist eine Narkose in der Schwangerschaft gefährlich?

Narkosemittel können über das Blut der Mutter durch die Plazenta in den fetalen Kreislauf gelangen. Bei den meisten Anästhetika wird aber nicht mit einer das Baby schädigenden (teratogenen) Wirkung gerechnet: Viele Arzneien scheinen weder das Fehlgeburts- noch das Fehlbildungsrisiko zu erhöhen. Diese Erkenntnisse basieren zwar nicht auf groß angelegten Studien, aber auf zahlreichen Beobachtungen.

Da unerwünschte Effekte nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden können, wird bei der Auswahl und Anwendung der Narkosemittel mit größter Sorgfalt vorgegangen. Ist eine Narkose in der Schwangerschaft erfolgt, stellt sie keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.

  • Risiken der Narkose bei der Geburt: Laut Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) sind die Risiken und Nebenwirkungen bei den Anästhesiemethoden in der Geburtshilfe für Mutter und Kind bei fachgerechter Anwendung sehr gering.

  • Besonderheiten bei Operationen in der Schwangerschaft: Ob schwanger oder nicht, jede Narkose kann mit potenziellen Risiken wie Kreislaufbeschwerden oder allergischen Reaktionen verbunden sein. Auch Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Kopfschmerzen können nach einer Narkose auftreten. Um Risiken zu minimieren, die speziell bei Operationen aufgrund der Schwangerschaft auftreten könnten, werden gegebenenfalls bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
    Zum Beispiel wird ab einer fortgeschrittenen Schwangerschaftswoche möglicherweise die komplette Rückenlage während der Narkose vermieden, damit es nicht zu einem Vena-cava-Syndrom (Abklemmen der Hohlvene) kommt. Während sich eine schwangere Frau in einer Narkose befindet, werden sowohl ihre Vitalfunktionen als auch die des Babys überwacht.

  • Narkose in den ersten Tagen der Schwangerschaft: Wurde eine Narkose in der Schwangerschaft durchgeführt, bevor du selbst überhaupt von deiner Schwangerschaft wusstest, gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Das heißt: Wäre es in dieser Zeit zu Schädigungen gekommen, hätte sich die Schwangerschaft gar nicht erst weiterentwickelt.

  • Lebensrettung: Operationen in der Schwangerschaft werden nur durchgeführt, wenn sie zwingend erforderlich und unaufschiebbar sind. Dies kann zum Beispiel die Entfernung des Blinddarms bei einem (drohenden) Blinddarmdurchbruch sein. Die Operation und damit auch die Narkose haben hier das Ziel, das Leben der Mutter zu retten. Der Nutzen überwiegt das Risiko.

  • Aufschiebbare Operationen: Eine Operation, die zwar nicht bis nach der Entbindung warten kann, sich aber etwas aufschieben lässt, wird möglicherweise erst im zweiten Trimester (2. Trimenon, 14. bis 27. SSW) durchgeführt, um die Risiken noch weiter zu minimieren.

  • Zahnbehandlungen mit Betäubung in der Schwangerschaft: Auch Zahnbehandlungen mit Betäubung können zu den notwendigen Behandlungen während der Schwangerschaft gehören und sollten nicht unnötig aufgeschoben werden. Negative Auswirkungen der Betäubung auf das Ungeborene sind nicht zu erwarten.

  • Medikamentenauswahl zur Narkose in der Schwangerschaft: Die Auswahl des Narkosemittels richtet sich nach dem individuellen Fall. Jedes Medikament kann Vor- und Nachteile haben. Vor allem das Risiko einer Atemdepression (Abflachung der Atmung) beim Neugeborenen kann hierbei eine Rolle spielen und wird deshalb berücksichtigt. Eine solche Atemdepression gehört zu den gefürchteten Komplikationen bei der Anwendung von  Opioiden.

Narkose in der Schwangerschaft: Welche Medikamente?

In der Regel werden verschiedene Wirkstoffe miteinander kombiniert. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Wirkstoffen kannst du beim Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie der Charité Berlin (www.embryotox.de) abrufen. Einige Beispiele für Narkosemittel, die in der Schwangerschaft (un)geeignet sein können:

  • Lokalanästhetika (örtlich begrenzte Betäubungsmittel) für zahnmedizinische Behandlungen: Wirkstoffe wie Articain werden eingesetzt, um die Reizleitung an den Nervenfasern zu hemmen. Articain darf in der gesamten Schwangerschaft zur lokalen Betäubung angewendet werden. Dem Wirkstoff wird manchmal Adrenalin zugesetzt, um die Tiefe und Dauer der Betäubung zu verbessern. In der Schwangerschaft darf Adrenalin wenn dann nur in sehr geringen Dosen zugesetzt werden, da es zu Wehen führen kann.

  • Lokalanästhetika wie Bupivacain oder Ropivacain in der Geburtshilfe: Diese Medikamente werden bei einer Periduralanästhesie eingesetzt. Bei einer Anwendung im Zeitraum kurz vor, während und nach der Geburt (perinatal) besteht kein erhöhtes Risiko bei der Geburt oder für das Neugeborene.

  • Opioide (sehr starke Schmerzmittel) wie Sufentanil oder Fentanyl: Bei normaler kurzzeitiger Anwendung können solche Medikamente während der Schwangerschaft zum Einsatz kommen. Da Opioide je nach Dosis und Anwendungsdauer die Gefahr bergen können, dass Anpassungsstörungen oder Entzugserscheinungen beim Neugeborenen auftreten, wird hier mit besonderer Vorsicht vorgegangen. Im Anschluss an eine Operation kommen häufig nicht-opioidhaltige Mittel wie Ibuprofen (nicht mehr ab der 28. SSW!) und Paracetamol zum Einsatz, um Schmerzen zu stillen.

  • Hypnotika (Schlafmittel) wie Propofol und Thiopental: Beide Wirkstoffe können in der gesamten Schwangerschaft bei normaler kurzzeitiger Anwendung eingesetzt werden. Je nach Präparat gibt es Besonderheiten zu beachten: Thiopental sollte zum Beispiel nur in einer niedrigen Dosis bei Kaiserschnitten verwendet werden, um das Risiko von einer Atemdepression beim Neugeborenen möglichst zu vermeiden.

  • Benzodiazepine (Sedierungsmittel) wie Diazepam und Midazolam: In der Schwangerschaft werden andere Medikamente als besser geeignet angesehen, da die genannten Wirkstoffe bei langfristiger Anwendung und in hohen Dosen vor und während der Geburt zu Anpassungsstörungen beim Neugeborenen bis hin zum sogeannten „Floppy-Infant-Syndrom“ (verminderte Muskelspannung) führen können. Auch in der Frühschwangerschaft sollten Benzodiazepine vermieden werden, da hier ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko diskutiert wird. Die Entscheidung für den persönlichen Fall wird aber stets individuell von der ärztlichen Betreuung getroffen.

Narkose in der Stillzeit: Was ist erlaubt?

Ob und in welchem Maße ein Narkosemittel in die Muttermilch übergeht und Auswirkungen auf das Neugeborene hat, hängt vom jeweiligen Präparat sowie der Dosierung und Anwendungsdauer ab. Das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité Berlin gibt hierzu detailliert Auskunft.

In der Regel ist das Stillen nach einer Narkose sofort wieder möglich, wenn die Mutter wach und dazu in der Lage ist. Eine Stillpause muss im Gegensatz zu früheren Annahmen nicht eingehalten werden, denn die meisten Medikamenten gehen nur in sehr geringem Maße in die Muttermilch über. Gerade Frauen nach einem Kaiserschnitt oder einer PDA können sofort mit dem Stillen beginnen.

Bei bestimmten Medikamenten (zum Beispiel Benzodiazepinen) zur Langzeitbehandlung können andere Empfehlungen ausgesprochen werden. Gegebenenfalls muss das Baby hier auf bestimmte Symptome überwacht werden. Daher gilt: Lass jede Medikamenteneinnahme auch in der Stillzeit ärztlich abklären, um für deinen individuellen Fall konkrete Anweisungen zu erhalten.

Narkose in der Schwangerschaft erforderlich: Was tun?

Bei dir soll ein Eingriff durchgeführt werden, der eine Narkose in der Schwangerschaft notwendig macht? Folgende Tipps können dir jetzt helfen:

  • Informationen über deine Schwangerschaft: Informiere deine ärztliche Betreuung unbedingt darüber, dass du schwanger bist. Teile auch mit, falls bei dir Besonderheiten wie ein Schwangerschaftsdiabetes bestehen.

  • Aufklärungsgespräch: Nutze das Aufklärungsgespräch mit der anästhesiologischen Fachperson dazu, deine Fragen zu stellen. Äußere auch mögliche Bedenken. Oftmals können die fachlichen Informationen, die du maßgeschneidert für deinen Fall erhältst, deine Sorgen zerstreuen.

  • Mutterpass: Damit Ärzt*innen im Falle eines Noteingriffs (etwa aufgrund eines Unfalls) von deiner Schwangerschaft wissen, solltest du deinen Mutterpass immer dabeihaben. Du kannst zusätzlich auch einen Notfall-Pass für Schwangere ausfüllen und mit dir führen.

  • Nüchternheit: Schwangere gelten generell als „nicht nüchtern“ (im Bezug auf die Nahrungsaufnahme). Falls bei ihnen plötzlich eine Vollnarkose erforderlich wäre, kommen daher spezielle Methoden zum Einsatz – wie auch bei Notfallpatient*innen. Die sogenannte Blitzeinleitung (Rapid-Sequence-Induction; RSI) wird durchgeführt, um die Gefahr zu reduzieren, dass Mageninhalt in die Lunge gelangt. Zu geplanten Operationen während der Schwangerschaft und bei geplanten Kaiserschnitten müssen auch schwangere Frauen nüchtern zum Termin erscheinen. Das heißt in der Regel: feste Nahrung ist bis sechs Stunden vorher, klare Flüssigkeit bis zwei Stunden vorher erlaubt. Halte dich hier an die spezifischen Angaben, die du beim Aufklärungsgespräch erhältst.

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