Familienleben & Beruf
Die meisten Frauen und inzwischen auch immer mehr Männer möchten zumindest in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt ganz für ihr Kind da sein. Mit Förderungen wie Eltern- und Mutterschaftsgeld unterstützt der Staat die berufliche Auszeit fürs Baby.
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Um die finanziellen Einbußen zu mildern, die einer jungen Familie durch Betreuung eines Babys entstehen, gibt es in Deutschland staatliche Förderungen wie das Mutterschaftsgeld oder das Erziehungsgeld in der Elternzeit. Schließlich ist die Familienförderung eine wichtige Aufgabe des Staats.
Anspruch auf Elterngeld: Familienleben und Beruf heute besser vereinbar
Etabliert hat sich in den letzten Jahren das Elterngeld für Eltern, die ihr Kind während der ersten Monate nach der Geburt zu Hause betreuen möchten. Für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, gibt es seit 2015 das ElterngeldPlus, das einen längeren Bezug von Elterngeld ermöglicht. Einen Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern - auch solche, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Hier wird der Mindestbeitrag von 300 Euro monatlich ausgezahlt.
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus der Elternzeit Anspruch auf den alten Arbeitsplatz oder eine gleichwertige Beschäftigung. Nach der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung oft die einzige Möglichkeit, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Auch dazu hat der Gesetzgeber mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen: Grundsätzlich hat jeder unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit.
Mutterschutz für berufstätige Schwangere
Neben dem finanziellen Aspekt spielt auch die berufliche Weiterentwicklung eine Rolle. Auch hier gibt es gesetzliche Regelungen. Eine wichtige Regelung ist das Mutterschutzgesetz. In ihm werden arbeitsrechtliche Bestimmungen, Schutzfristen und finanzielle Leistungen während Schwangerschaft und in den ersten acht Wochen nach der Geburt geregelt. Es gilt für alle Vollzeit oder Teilzeit tätigen Frauen. So besteht in dieser Zeit beispielsweise ein Kündigungsschutz. Auch die Höhe des Mutterschaftsgeld und seine Auszahlungsbestimmungen sind im Mutterschutzgesetz geregelt.
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