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OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lang)

N´abend Mädels,
so, steh grad vor einem kleinen Problem, habe heute mit meinem Vermieter (große Gesellschaft) telefoniert wegen Kündigung und das ich einen Nachmieter stellen möchte.
Da meint der Kerl, ich wüßte ja noch gar nicht, was die Wohnung dann kosten wird, da die Miete bei Mieterwechesel ja angehoben werden kann.
Ich sagte, naja, hier wurde/wird ja nichts saniert und da kann die Mieterhöhung ja nicht so bedeutend sein, oder? Nun, mein Mietbetreuer meinte nur ganz trocken: maximal sinds 30% der Miete *mirdermundoffensteht*
Sagen kann er´s mir angeblich aber erst NACH dem Eingang der Kündigung ... ah ha, was mach ich dann, wenn ich kündige, die Wohnung plötzlich 150 Euro teurer wird und der Nachmieter daraufhin abspringt?
Info: Haben den Nachmieter ab 01.12.06, da wir sonst 2 Monatsmieten doppelt zu tragen hätten, da unser neuer Vertrag auch ab 1.12.06 läuft!
Hat jemand von euch eine Ahnung, um welche Höhe die Miete tatsächlich realistisch gesehen erhöht werden darf bei Mieterwechsel? Ich war 3 Jahre hier drin und die Miete wurde grad dieses Jahr neu angepasst an den örtlichen Mietspiegel.
So, ich geh jetzt erstmal aufs Sofa,
GLG *milena*
Bisherige Antworten

Schau mal hab ich gefunden

(Gilt für DE )
wenn es eine schriftliche Vereinbarung ( oder eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen ) gibt, die das vorzeitige Ende des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters vorsieht muss der Vermieter dem Nachmieter mit densleben Konditionen den Vertrag überlassen. Will der Vermieter dem Nachmieter die Miete bei Vertragsabschluss erhöhen muss dies vereinbart sein bei der Zustimmung zur Nachmieterstellung. Ist nichts vereinbart und zieht ein Nachmieter die Zusage deshalb zurück, weil er eine höhere Miete als der bisherige Mieter zahlen soll, endet das Mietverhältnis zum dem Zeitpunkt zu dem der Nachmieter in den Vertrag eingetreten wäre. Die Folgen eines solchen Scheiterns hat der Vermieter zu vertreten.
Nur im Falle der Stellung eines Ersatzmieters darf der Vermieter den Vertrag zu denselben oder zu geänderten Konditionen vornehmen.
Unterr OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 657 hatte das OLG eine Vorgnag der Geschäftsraummiete genau unter dieser Frage zu entscheiden. Analog wurde das Urteil und ist bis heute für Wohnraummieten anerkannt. ( LG Hannover WuM 1995, 697 ). Ähnlich auch OLG Koblenz ZMR 2002, 344 und LG Wiesbaden WuM 2002, 115 ).
Vereinbaren die Parteien, dass ein bestimmter, vom Vermieter zunächst akzeptierter Nachmieter zu den ursprünglichen Bedingungen den Mietvertrag übernimmt, wird der Mieter frei, wenn der Vermieter entgegen der Absprache durch eine höhere Miete die Vermietung vereitelt. Der Vermieter darf also nicht vorbehaltlos der Stellung eiens Nachmieters zustimmen.
Für einen Vorbehalt ist ausreichend, wenn der Vermieter dem Mieter die Stellung eines Nachmieters erlaubt, ihn aber klar hinweist, dass nach "Findung eines geeigneten Nachmieters noch zu klären ist, unter welchen Bedingungen dieser den Mietvertrag übernehmen soll".

Re: Schau mal hab ich gefunden

Danke, dieser Artikel ist schon einmal hilfreich, also zugestimmt hat der Vermieter noch nicht.
Mich würde halt auch interssieren, um welche Höhe die Miete erhöht werden darf.
LG & gute NAcht *milena*

Re: OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lang)

Hallo,
ich meine es sind 20% möglich, alle 3 Jahre, sofern es die ortsübliche Miete nicht übersteigt. Ich denke also, die wollen dich nur etwas ärgern, daß du nicht kündigst. Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen, besonders wenn ihr bereits einen Nachmieter habt. Frag ihn, ob es evtl. 20-50 EUR mehr zahlen würde, bei einer kleinen Erhöhung. Wenn eure Miete aber bereits an den ortsüblichen Mietspiegel angepasst worden ist... mruf doch morgen noch mal, sag, daß du dich beim Mieterbund oder Anwalt für Mietrecht erkundigt hast, und die sagen die Miete könne nicht mehr erhöht werden und wie er denn dann auf 30% käme? Ich glaube da werden die ganz schön rumdrucksen müssen.
LG Dani

Re: OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lang)

Liebe Milena! Ich habe davon leider keine Ahnung aber hoffe für Euch das alles gut geht u der Nachmieter nicht abspringt!!LG Katja

Re: OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lang)

Guten Morgen liebe Milena!
Erkundigt Euch doch mal bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterschutzbund, ob das korrekt sein kann gerade wenn auch nichts saniert wird. Das die Miete sich erhöht wenn saniert wird, ist mir wohl auch bekannt und das ist wohl auch normal, aber so und dann so hoch?!
Hoffe für Euch, dass Euer Nachmieter nicht abspringt und das sich alles klärt.
Liebe Grüße und einen schönen Tag.
Silke

Re: OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lang)

Hallo Milena,
ich kann dir zwar dabei nicht helfen, aber ich habe trotzdem eine frage an dich.
Was heißt das "OT" in der Betreffzeile? Ich hab das jetzt schon mehrfach gelesen und komm nicht dahinter was es heißt.
LG Schnurry
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