ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
ich habe noch keine passende lösung gefunden.
es heißt ja, bei nem nebengewerbe, wenn ich unter einem bestimmten umsatz bleibe, dann bin ich UST befreit (USTG§19), kann dann aber auch nichts absetzen.
nun haben einige gesagt, ich müsse dann steuererklärung machen (habe ich bisher nie gemacht) und es würde auf mein gehalt mit angerechnet. kann das jmd so bestätigen? oder wird das private vom gewerblichen getrennt?
bei nem nebengewerbe müsste ich ja theoretisch nur die umsatzüberschußrechnung (heißt das so?) an das finanzamt geben. eigtl.
kennt sich jmd aus?
ich möchte mich nämlich endlich selbstständig machen (ist nur was kleines), aber keine verluste einfahren, weil ich so viel zahlen müsste.
meine theorie lautet so:
gewerbeschein anmelden, mit kreuzchen bei nebengewerbe. dann brief vom finanzamt abwarten (mit bestätigung?) und dann kanns losgehen. aber so einfach isses nicht, oder?
vlt noch brauchbare infos: ich habe eine normale anstellung mit normalen lohnsteuerabgaben und einen 400eur job.
wäre toll, wenn da jmd ahnung hätte!
lg püppi :-*
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
ich weiß nur, daß es einen unterschied zwischen soll- und ist-buchhaltung gibt - was man beachten sollte...
bei der ist-buchhaltung (für gewerbe mit geringen umsatzerlösen) rechnet man viertel-jährig ab und entrichtet die steuer entsprechend des umsatzes...
die soll-buchhaltung ist - meines wissens - ungünstiger bei wenig umsatzerlösen, da das finanzamt von einem bestimmten umsatz ausgeht (und man da vorsteuer leisten muß) - egal, ob man den umsatz nun hat oder nicht.
ich weiß, daß das jetzt nicht gerade hilfreich für dich ist. hoffe, hier kommen noch paar fundierte tips.
lg.
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
der USTG §19 besagt ja umsatzsteuerfrei. das heißt ich würde auf einer Rg keine MWST ausweisen...also keinen vorsteuerabzug tätigen.
ich hole mir also keine vorsteuer und muss somit auch keine umsatzsteuer zahlen. deshalb ja UST-befreit.
mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als mich direkt beim amt zu erkundigen.
hätt ja sein können, dass hier mädels sind, die vlt ein kleines gewerbe haben.
aber trotzdem vielen dank für deine antwort.
lg püppi
ps: wo warste denn heute? war extra on ;)
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
was möchtest Du denn machen?
Wenn Du z.B. Waren einkaufen musst, zahlst Du da dann die Umsatzsteuer mit und bekommst Sie nicht zurück, aber dafür musst Du eben auch keine Umsatzsteuer abführen, wenn Du Geld einimmst. In der Regel steht man sich besser als Kleinunternehmer.
Was es mit Nebenerwerb auf sich hat, weiß ich nicht.
Bei Kleingewerbe reicht die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (weiß auch nicht mehr wie die richtig heißt. Ich bin seit 3 Jahren raus aus dem Kleingewerbe und habe nun eine Buchhalterin.)
Liebe Grüße
Tatjana
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
vielen dank für deine antwort.
um die buchhaltung mach ich mir keine gedanken - das kann ich.
ich stelle mir das halt alles nicht so schwierig vor, wobei aber unser steuerberater sagt,...verkauf doch erstmal und dann wirst sehen, was soll schon passieren.
und genau dabei liegt mein problem. es gibt in meinem umfeld leider genug menschen, die genau darauf warten um mir an die karre zu pinkeln (sorry für den ausdruck, ist leider so)
ich nähe kinderklamotten für meine kinder und die nachfragen steigen langsam echt an. desweiteren möchte eine werbeagentur meine klamotten in den shop mit aufnehmen. und dann spricht es sich erstrecht rum.
also ich möchte alles ganz legal haben, ohne aber (für das bisschen umsatz) steuern zahlen zu müssen. (bis zu einem bestimmten betrag geht das ja).
ach ich komm iwie überhaupt nicht weiter hier. will auch nicht direkt zum finanzamt und dort fragen...dann kämen die vlt noch auf die idee, ich hätte schon angefangen.
lg püppi
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
Hallo Püppi,
auch wenn du Kleinunternehmer bist, musst du deine Gewinne leider versteuern. Das ist unabhängig von der Befreiung wg. Ust.
LG
Marleen
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
falsch verstanden...
Hi Püppi,
Umsatz bis 17.500 € = umsatzsteuerfrei
Einkommenssteuer musst du dennoch darauf zahlen und eben den Gewinn versteuern. Da musst du 20-25 % des Gewinns rechnen und idealerweise immer schon zur Seite legen. Ich mach die Steuererklärung für meinen Süßen, da ist das genauso. ;-)
LG
Marleen
falsch verstanden...
man das ist aber alles bekloppt iwie.
na ich treff mich morgen mit einem von der IHK. mal sehen was der alles sagt.
es überfordert mich gerade ;)
lg püppi
Hallo, püppi.
Google mal unter Einnahmenüberschussrechnung. So heißt das Ding. ;-)
Wenn du eine Einkommenssteuererklärung machst, wird auch dein 400 Euro Job mitangerechnet.
Und nie beim Finanzamt fragen, 5 Leute, 5 Meinungen. Am besten immer an die IHK wenden und an den Steuerberater.
Und ganz wichtig, vorher bei der KK anfragen. Es kann nämlich sein, das sie dir durch alles einen Strich machen. Wenn du unter einer anderen Grenze fällst, kann es sein das du mehr Beiträge zahlen musst und dann lohnt sich das alles nicht.
LG Judith :-)
Hallo, judith.
bin gespannt.
danke
lg püppi
eben dort angerufen
alles doof.
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
Ich bin Steuerfachangestellte und könnte Dir da weiterhelfen. Schick mir doch einfach eine PN, dann kann ich Dir meine Mailadresse oder Telefonnummer geben.
LG Simone
ihr müsst mir mal helfen bitte (ot) (thema nebengewerbe)
habe dein Angebot angenommen und dir eine PN geschickt ;)
lg püppi
Ich nochmal :-)
einen Gewerbeschein anmelden kannst Du ja so oder so schon mal. Solange Du nichts verkaufst musst Du auch nichts zahlen.
Umsatzsteuerbefreiung heißt folgendes:
Du kaufst Stoff für 10 Euro. Da ist die Umsatzsteuer drin und du bekommst Sie als Kleinunternehmer nicht wieder. Das sind umgerechnet und gerundet 2 Euro. Wenn Du daraus einen Zipfelpulli nähst und diesen dann für 30 Euro verkaufst, dann musst Du davon keine Umsatzsteuer abführen.
Ich als nicht mehr Kleinunternehmer, würde zwar die 2 Euro im Einkauf wieder bekommen, müsste aber von den 30 Euro dann 6 Euro Umsatzsteuer zahlen. Du stehst Dich also mir gegenüber dann um 4 Euro besser.
Die 20 Euro Überschuss werden aber an Dein Einkommen angerechnet und am Jahresende mit der Steuererklärung versteuert. Von daher muss man dann schon überlegen, ob man mit 20 Euro für einen Zipfelpulli dann auskommt, da hier die Einkommensteuer noch drauf kommt und es kommen ja in einem Gewerbe noch andere "Nebenkosten" dazu. Je nach Plattform kommen ggf. dawanda Gebühren, Onlineshopgebühren, Paypalgebühren (das wird leider immer mehr), jährliche Gebühren z.B. wegen der Verpackungsverordnung und ich habe eine Produkthaftpflichversicherung abgeschlossen,... es sind nur Beispiele und müssen dich alle nicht betreffen, aber irgendwas wäre es bei Dir bestimmt auch.
Das soll aber jetzt nicht abschrecken, sondern nur sensibilisieren, dass man in den Preis mehr als nur das Material und die Arbeit einkalkulieren muss. Angst dass Du zuviel verdienst, hätte ich aber erst mal nicht. Zum einen kannst Du es ja wirklich steuern, wieviel Du machst und zum anderen reinvestiert man meist ganz viel von dem erwirtschafeten Geld. Beim nächsten mal kaufst Du dann nicht mehr im Stoffladen um die Ecke, sonder kaufst den Stoffballen diekt bei Hilco, Westfahlen oder sonst wo....ich habe 2-3 Jahre kaum etwas verdienst und selbst heute habe ich nicht den großen Verdienst damit, aber ich habe nun einen Firmenwagen und spare dadurch das private Auto. Ich besitze 2 Stickmaschienen, eine Nähmaschine habe regelmäßig ein neues Laptop etc....
Meine Krankankasse hatte mir damals gesagt, dass ich nicht mehr verdienen darf als ich vorher als Lehrerin verdient habe. Wenn es darunter liegt, dann kann alles wie gehabt bleiben. Das liegt aber glaube ich daran, das sich ja noch in Elternzeit bin.
Liebe Grüße
Tatjana
Ich nochmal :-)
für ein kleinunternehmen kommt die verpackungsverordnung dazu? krass.
ich weiß nicht, wieso die deutschen alles so kompliziert machen müssen.
wenn ich aber meinen 400€job wegmachen würde, könnte ich mir dann mit diesem kleinunternehmen im monat 400eur verdienen, ohne das so viel schnick schnack gemacht werden muss?
meine güte ist das anstrengend!
lg püppi
Ich nochmal :-)
ja, ich glaube wenn Du den Job aufgibst und dann unter den 400 Euro bleibst (was ja kein Problem ist, den Rest gibst Du halt für Material aus :-), dann dürfe Dir da nichts abgezogen werden.
Die Verpackungsverordnung gilt für alle Unternehmen und ist der Hammer. Da musste ich angeben wieviel Verpackung in kg ich verbrauchen werde....woher soll ich das denn wissen? Ich weiß doch noch gar nicht wieviel ich verkaufen werde. Na ja auf jeden Fall habe ich damals direkt einen Vertrag abgeschlossen, aber eine Freundin kauft Ihr Verpackungsmaterialien bei einer Firma, die die vorliezensiert. Als ich den Vertag abgeschlossen habe, hieß es aber das wäre nicht zulässig ist. Eigentlich ist das mit der Gebühr schon auf dem Kaufpreis der Verpackung die einzig sinnvolle Lösung... war bestimmt jemand Praxisfernes, der sich die Verordnung damals ausgedacht hat.
Viel Glück mit deinem Unternehmen
Tatjana
Ich nochmal :-)
lg püppi
Und schon alle Fragen geklärt?
ich habe irgendwie immer Nebengewebe und nicht Nebengewerbe gelesen.
Falls du noch Fragen hast oder Hilfe brauchst, kann ich dir auch gerne helfen, da ich auch als Steuerfachangestellte im Steuerbüro arbeite.
Mache halt nicht nur Buchführung, Abschlüsse und Steuererklärungen sondern auch Lohnabrechnungen.
Wahrscheinlich hast du aber mittlerweile schon alle Fragen beantwortet bekommen.
Ich teile mein Wissen trotzdem mal. Wenn es doppelt ist, ignorier es einfach :-P
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer (§19 UStG)
Dein Gesamtumsatz - also alle Einnahmen aus deinem Gewerbe - dürfen im Vorjahr nicht über 17.500 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € kommen.
Hier geht es um das Geld, dass du tatsächlich einnimmst.
Solange du diese Grenzen einhältst, musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen extra ausweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen.
Wichtig ist hier, dass du auf deinen Rechnungen den Hinweis schreibst, dass du gem. § 19 UStG Kleinunternehmerin bist.
Einkommensteuer
Durch dein Gewerde bist du leider verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Hier musst du dann neben deinen Einkünften aus der Arbeitnehmertätigkeit auch deinen Gewinn oder Verlust aus deinem Nebengewerbe erklären.
Das machst du ganz einfach durch die Anlage EÜR. Damit erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnungen - also Einnahmen abzgl. Ausgaben.
Ein Verlust wird dann mit anderen Einkünften verrechnet.
Wenn du außer deinem Mini-Job, der übrigens nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden muss, da du ihn ja nicht auf Steuerkarte mit Steuerklasse 6 ausübst, nur noch die Arbeitnehmertätigkeit und das Nebengewerbe hast, dann kommt die Härtfallregelung ins Spiel. Sofern dein Gewinn nicht über 410 € im Jahr liegt, unterliegt er nicht der Einkommensteuer.
Alles darüber hinaus, musst du leider versteuern.
Sozialversicherung
Grundsätzlich gilt, dass du neben einer Hauptbeschäftigung immer einen Mini-Job oder etwas anderes bis zu 350 € / Monat machen kannst.
Wenn du also deinen Mini-Job kündigst, kannst du mit deinem Nebengewerbe bis zu 350 € pro Monat Gewinn erwirtschaften und bleibst trotzdem gesetzlich krankenversichert.
Das gilt übrigens auch in der Familienversicherung.
Gewerbesteuer
Mein Tipp, wenn du vielleicht die ersten Jahre Verluste machst, wäre es einen Gedanken wert, sich über die Abgabe einer Gewerbesteuer-Erklärung Gedanken zu machen, um die Verluste mit späteren Gewinnen verrechnen zu können.
Ansonsten gilt hier, dass du bis zu einem Gewinn von 24.500 € keine Gewerbesteuer zahlen musst.
So das war jetz lang und ich hoffe, du hast bei der IHK gut Hilfe bekommen.
glg
Sabrina
Und schon alle Fragen geklärt?
erstmal danke für deine ausführliche erklärung.
fragen gibt es doch immer oder ;)
ist das ein tippfehler....410€ im jahr? (bei härtefallregelung).
im jahr wäre das ja arg wenig, oder?
meine theorie: ich habe meinen regulären job, mit abzügen. dann meinen mini job und nehmen wir mal an, ich würde mit meinem kleinunternehmen mtl 400€ erarbeiten. wie siehts aus?
ist noch früh heute, kann noch nicht denken :-D
lg püppi
Und schon alle Fragen geklärt?
wo ich noch nicht ganz durchsteige ist die KK. aber das kriege ich auch noch hin. ;)
lg püppi
Ja das alles ist nicht leicht ;-)
also das mit den 410 € pro Jahr hast du richtig gelesen.
Das ist eigentlich genau für solche wie dich.
Du wirst ja erstmal keine riesen Summen mit dem Nähen verdienen.
Sofern dein Gewinn dann also nicht über 410 € geht, zahlst du dafür keine Einkommensteuer.
Was die KK angeht, kann es wirklich so sein, dass du in freiwillige oder private Krankenversicherung rutschst.
Ich würde aber sagen, dass das vom Verdienst und auch Stundenumfang abhängt.
Also wenn deine Arbeitnehmertätigkeit die Hauptbeschäftigung ist und das auch die meisten Stunden einnimmt, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Wenn deine KK dir da nicht weiter helfen kann, wende dich doch direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Die sind ja sozusagen der Ober-Guru und die prüfen sowas ja auch.
Ich meine aber, dass du entweder Mini-Job oder selbstständige Tätigkeit nur machen kannst.
lg
Sabrina
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