Wer kenn sich da aus?
wie weit ist es realistisch solche "Pauschale" zu bekommen? (muss ich das beantragen oder macht es die KIwu.Klinik?)
Und stimmt das wirklich?- Zitiere:
Seit 1. Januar 2011 ist die Anhörung von nicht verheirateten Paaren vor der Kommission "Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung" nicht mehr notwendig. Gleiches gilt für das Erfordernis eines zustimmenden Votums bei der Behandlung mit heterologen Samen.
Maßnahmen der künstlichen Befruchtung können nun angewandt werden, wenn der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt, dass eine nicht verheiratete Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und dieser die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird.
Danke im Voraus! :ROSE: