Da mein Mann nun doch seinen Namen als Zweitnamen für einen möglicherweise Sohn ;) (Ü-Ei) haben möchte, kommt bei mir die Frage auf, wie es sich z.Zt. mit den Zweitnamen verhält. Ist es ein offizieller Name, der bsp. auch in der Post steht oder taucht dieser "nur" in der Geburtsurkunde auf.
Früher war es ja so, dass der Zweitname nur in öffentlichen Dokumenten auftauchte...wie bei meinem Mann im Perso oder Führerschein. Ich hab aber mal irgendwo gelesen, dass heute alle Namen gleiche "Rangstellung" haben und benannt werden müssen. Versteht ihr was ich meine?
LG Yvonne mit Ü-Ei bei ET-4