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Wie ist das denn nun mit den Zweitnamen?

Da mein Mann nun doch seinen Namen als Zweitnamen für einen möglicherweise Sohn ;) (Ü-Ei) haben möchte, kommt bei mir die Frage auf, wie es sich z.Zt. mit den Zweitnamen verhält. Ist es ein offizieller Name, der bsp. auch in der Post steht oder taucht dieser "nur" in der Geburtsurkunde auf.

Früher war es ja so, dass der Zweitname nur in öffentlichen Dokumenten auftauchte...wie bei meinem Mann im Perso oder Führerschein. Ich hab aber mal irgendwo gelesen, dass heute alle Namen gleiche "Rangstellung" haben und benannt werden müssen. Versteht ihr was ich meine?

LG Yvonne mit Ü-Ei bei ET-4

Bisherige Antworten

Wie ist das denn nun mit den Zweitnamen?

Huhu Yvonne ,
bei Doppelnamen....also mit Bindestrich ....muss immer der komplette Name geschrieben werden ...
Normale Zweit/Drittnamen tauchen nur in d. Dokumenten auf.
Daran hat sich m.E. nichts geändert.
LG Kerstin

Wie ist das denn nun mit den Zweitnamen?

Hallo,
das kenn ich auch nicht anders.
In Dokumenten, wie z.B. Reisepass, Ausweis und natürlich Geburtsurkunde wird der Zweitname mit aufgeführt.
Manchmal wird auch die Karte der Krankenkasse mit Zweitnamen ausgestellt.
Bei allem anderen wird nur der Rufname aufgeführt.
Wenn man aber einen Doppelnamen hat,wie z.B. Karl-Heinz, dann wird immer der volle Name aufgeführt.
Gruß
Mietz

Wie ist das denn nun mit den Zweitnamen?

Hallo Yvonne
meine 3 Töchter und auch ich haben einen Zweitnamen.Und er wird wie Du geschrieben hast nur in Dokumenten benannt.Hab ihn teilweise auch bei anderen Dingen mit angegeben,wie Elterngeld etc. im Antwortschreiben stand dann aber immer nur der Rufname.
LG Susi

Wie ist das denn nun mit den Zweitnamen?

Also ich außer in meinen Pässen gebe ich nirgendwo meinen Bindestrich-Zweitnamen mit an und unterschreibe auch nie mit Zweitnamen. Hat noch nie irgendwen gestört.

LG
Eve

Wie ist das denn nun mit den Zweitnamen?

Hallo,
ja der 2. oder 3. etc Vorname erscheint hauptsächlich in amtlichen Dokumenten. z.b. auch in Zeugnissen (so theoretisch ;O))
Eigentlich stehen aber alle Namen gleichberechtigt nebeneinander, es heißt der Rufname wurde eigentlich abgeschafft.
Im alltäglichen Leben kann man weiterhin einen Rufnamen führen. Z.B. kann Euer Kind auch mal seinen 2. Vornamen zum "Rufnamen" ernennen.
Grüßle
akeks
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