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Botox bei chronischer Migräne

Hallo, leide unter chronischer Migräne. Leider haben alle gängigen Medikamente versagt, so dass ich vor ca. 1 Jahr Botox Behandlung ausprobiert habe. Es wurde in die Stirn, Schultern und Nacken gespritzt. Es hat bei mir super angeschlagen, die Wirkung hält allerdings nur 3 Monate. Zum Ende der 3 Monate merke ich wieder wie die Abstände kürzer werden. Habe es jetzt wirklich von Woche zu Woche hinausgezögert aber es hat sich durch die Schwangerschaft leider nicht verbessert und die Migräne ist jetzt wieder täglich da was mich sehr belastet. Derzeit bin ich in der 13. Woche. Kann ich mir das Botox wieder nachspritzen lassen? Mein Neurologe gibt grünes Licht aber trotzdem bin ich sehr verunsichert
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Experte-Warm
Experte-Warm | 14.06.2017, 17:09 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Botox bei chronischer Migräne

Hallo,  Botox während der SS und Stillperiode wird heiß und kontrovers diskutiert. Von Botox während der SS wird abgeraten, weil die Reaktionen des Kindes nicht abzusehen sind und das Risiko entsprechend groß ist. Diese Einstellung hat prophylaktische Bedeutung. Die Unbedenklichkeit ist nicht nachgewiesen. Sprechen Sie mit  Ihrem Arzt darüber. Ab 2.Trimester der SS können auch Schmerzmittel als Kombination (z.B. Paracetamol  mit Metoclopramid) hilfreich sein. 

Liebe Grüße PD Dr.Warm

Re: Botox bei chronischer Migräne

Vielen Dank für Ihre Meinung und Einschätzung. Der Neurologe schätzt das Risiko von Botox geringer ein als jeden Tag bis zum Ende hin Schmerzmittel zu nehmen da die Migräne täglich auftritt. Nach allem was ich aber schon über Botox in der Schwangerschaft gelesen habe bin ich doch sehr verunsichert
Experte-Warm
Experte-Warm | 15.06.2017, 09:11 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Botox bei chronischer Migräne

Hallo, das gilt nicht nur für Botox.Medikamente,dessen Unbedenklichkeit Ihrer Anwendung während der SS nicht nachgewiesen ist. gelten als potentiell kontraindiziert.. Das liegt auch daran. dass wissenschaftliche (Medikamenten-) Untersuchngen während der SS nicht zugelassen sind. Eine alternative  Therapie sollte zumindest probiert werden. Zuständig ist aber Ihr behandelnder Arzt.

Liee Grüße PD Dr.Warm

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