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umgangsrecht...

Hallo,
ich war vor ner ganzen weile mal öfter in diesem forum, ich würde mich aber freuen wenn ihr mir trotzdem auf mein posting antworten könntet...hab das schon mal im "alleinerziehend" forum reingestellt...
http://kind.qualimedic.de/Q-9254693.html
dankeschön
Bisherige Antworten

Re: umgangsrecht...

Vielleicht hättest du nicht schreiben sollen, dass ihr noch stillt. Das
kommt oft nicht gut an (Übermutter, bindet ihr Kind zu eng an sich etc.),
neutrale Antworten sind da etwas unwahrscheinlicher. ;o)
Ich würde ja sagen: Zusammensetzen (mit dem Vater deines Kindes) und
eine für alle befriedigende Lösung finden, in der vor allem das Wohl und
der Wille eures Kindes steht, bis dahin bleibt alles beim Alten. Aber
wenn man sich nicht einvernehmlich trennt, ist das wahrscheinlich DER
Knackpunkt, oder?
Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Lass es nicht dazu kommen,
dass das relevant wird! Rauft euch zusammen, es geht um euren Sohn!
Nicht um euch. Die Fronten sollten nicht noch weiter verhärten, oder?
Nebenbei: Ich würde meine Tochter (sie ist dreieinhalb) nicht woanders
übernachten lassen, bis sie das von sich aus möchte (bisher mag sie
noch nicht mal bei ihrer geliebten Oma schlafen, und das obwohl sie
nicht mehr zwingend zum Einschlafen stillen muss, da geht es ja schon
um mehr). Und ich würde darauf bestehen, dass ich Bescheid bekomme,
wenn irgendetwas ist bzw. sie dann nach Hause gebracht wird.
Ich würde auch seeehr dagegen sein, dass sie meinen Schwiegereltern
allein ausgesetzt wäre. Meinem Mann kann ich vertrauen, dass er da
aufpasst und ihr zur Seite steht (so ganz schrecklich sind sie nicht, aber
eben auch nicht ohne).
Ich wünsch euch dreien eine passende Lösung,
Sonne

Re: umgangsrecht...

Hallo Katrin!
Das ist sehr schwierig, weil deine emotionale Sicht der Dinge total verständlich ist.
Aber Tatsache ist, dass Du weder ein Recht darauf hast, den Umgang zu verhindern, noch (wie Lili schrieb) die Neue kennenzulernen bzw. anfänglich den Kontakt zu ihr zu verbieten bzw. überhaupt Vorschriften zu machen, mit wem er sich im Beisein eures Kindes treffen darf.
Du mußt es so sehen, wenn ihr verheiratet seid (wart), habt ihr beide 50% Sorgerecht, das heißt übersetzt auch, dass man jedem gleich viel zutraut, für das Kind angemessen zu sorgen und Verantwortung zu übernehmen.
Ich weiß nicht, ob es Sinn hat, dagegen zu kämpfen, denn Du hast einfach die schlechteren Karten.
LG Conny

Re: umgangsrecht...

hallo,
ich habe dass alleinige sorgerecht, weil ich von anfang an wusste, dass es so kommen wird...eigentlich schon vor dem kind...
und ich möchte nicht den umgang verhindern, aber ich finde louis hat ein recht darauf seinen vater alleine zu haben, so wie mich auch hin und wieder...ich denke das braucht er...vor allem weil sie sich so selten sehen...ich bin selbst ohne vater gross geworden und habe mir geschworen meinem kind wird es nicht so gehen...nun ja soweit ist es mittlerweile gekommen, aber ohne seinen vater soll er nicht sein...aber bernd (vater) ist leicht von anderen beeinflussbar und nur wenige und seine familie gehört nicht dazu teilen meine ansichten in erziehungssachen...
ich weiss eben nicht, was er ihm zumuten würde, zwecks schreien lassen...er sagt immer er müsse sich daran gewöhnen...ich war nicht über 3 jahre jeden tag beim einschlafen da, hab ihn nich schreien lassen um ihm dann diese erfahrung in wildfremder umgebung anzutun...
danke fürs antworten...
lg katrin

Re: umgangsrecht...

Naja, vielleicht ergibt es sich ja von selber, daß er nicht beim Papa übernachten will, dann muß man noch mal drüber reden.
Viele Grüße,
Christine

Re: umgangsrecht...

kann das gericht das kind dazu zwingen beim papa zu übernachten, wenn es das nicht will?
lg, julia

Re: umgangsrecht...

Hallo Conny,
selbstverständlich hat man das Recht zu erfahren, mit wem das Kind Umgang
hat. Es gibt da sogar Familienrichter, die einem das zugestehen (ich habe einen
Juristen zum Vater, ich habe da einiges mitgekriegt). Und selbstverständlich
sollte man auch wissen dürfen, mit wem sich der KV trifft. Stell DIr mal (im
Extremfalle) vor, er hat jedes WE seine Kumpels da, saufen, rauchen etc. Würdest
Du das gut finden??
LG Lili

Re: umgangsrecht...

also kurz mal zu den anderen antworten:
das mit dem stillen würde ich mal schön für mich behalten, denn es gibt genug anwälte, richter, psychologen etc. die stillen mit über 3 jahren als schädlich ansehen.
das könnte dir sogar zum strick werden im falle eines rechtsstreits. (mit ala die mutter schadet dem kind durch klammern).
ansonsten sollte doch eher das wohl des kindes im vordergrund. ich glaube nicht, dass ein vernünftiger richter ein 3 jähriges kind sofort bei einem vater der völlig fremd für es ist, weil nie gekümmert übernachten lassen würde ohne eingewöhnungszeit.
denke es kommt da voll auch drauf an auf die bestehende veribdung kind / vater, wie die so ist.
wenn der vater ansonsten z.b. völlig unzuverlässig ist, wie alkoholkrank etc. dann käme sowas glaub ich auch nur unter aufsicht in frage oder gar nicht, je nachdem wie schlimm es da aussieht.
müsste doch das gemacht werden, wo sich das kind wohl fühlt.
lg Julia

Re: umgangsrecht...

Hi, feste Regeln gibt es nicht, was die Ausgestaltung des Umgangs betrifft. Es gibt lediglich gängige Rspr., die aber je nach konkreter Einzelfallprüfung abgeändert wird. Die Regel lautet: je kleiner die Kinder, desto öfter und kürzer sind die Umgänge, je älter, desto größer die Abstände und dafür länger. Die gängige 2wöchentliche Wochenendregel wird meist ab einem Alter von ca. 5 Jahren angewandt (aber auch hier ist das kein fester Zeitpunkt, sondern individuell abhängig von verschiedenen Faktoren). Dann kommt es auch noch auf den entscheidenden Richter an, auch hier fallen bei gleichem Sachverhalt unterschiedliche Urteile. Ihr solltet wirklich versuchen, ohne Gericht zu einer Lösung zu kommen (vom Gericht wird euch beiden eine Regelung aufgezwungen, wenn ihr euch nicht einigt, das kann dann für beide unbefriedigend sein). Zunächst sollte der Vater das Kind für einige Stunden mitnehmen (ohne Übernachtung), das kann man dann schrittweise erweitern, bis es auch irgendwann beim Papa übernachtet. Im Hinblick auf das Alter von Louis sollten aber Treffen in kürzeren Abständen als nur alle 2 Wochen stattfinden. 2 Wochen sind in diesem Alter seeehr lang. Was der Kindesvater während seines Umgangs mit L. unternimmt, ist weitgehend seine Entscheidung - so kannst du auch generell nicht "verbieten", daß er L. mit zu seiner Mutter nimmt oder daß L. seine neue Freundin kennenlernt. Ausnahme wenn das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet wäre. Ist es das? Oder kannst du mit der Oma nicht, weil ihr völlig unterschiedliche Vorstellungen von Erziehung ...habt? Versucht, euch nochmal zusammenzusetzen und für Louis eine gute Regelung zu finden. Sollte das nicht funktionieren, bitte im Jugendamt um ein Vermittlungsgespräch zur Umgangsregelung (die meisten JA-Mitarbeiter hier sind allerdings oft für ausgedehnten Umgang für die Väter!).
Liebe Grüße, Kathi

Re: umgangsrecht...

hi,
schlag ihm vor, dass er zunächst einen nachmittag alleine mit ihm verbringt. wenn er ihn unbedingt ins bett bringen möchte überlass ihm dafür deine wohnung und geh zu deiner mama. wenn er schreit wirst du es hören. er wird verstehen dass das gewohnte umfeld zur zeit noch wichtig ist.
für mich wäre es ein riesen problem meine maus woanders/allein bei papa schlafen zu lassen in einer trennungssituation.
wenn du nicht möchtest dass er die großmutter sieht und du das begründen kannst, denke ich dass du das durchsetzen könntest!
gruß
jeannine
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