Ich meine damit jetzt NICHT die PAUSEN-Dauer,
sondern WIE LANGE man gesetzlich darauf Anspruch hat!!!!!!!!!!!
Ihr Lieben,
ich hoffe, Ihr versteht meine Frage!?!
Hintergrund ist folgender:
im Stillcafe gibt es eine Mami, die, seit ihre Tochter 6 Monate alt ist, wieder arbeitet.
Mittlerweile ist die Tochter 9 Monate alt und die Mutter fragte sich, wie lange sie ANSPRUCH auf die Stillpausen hat.
Im MUTTERSCHUTZGESETZ hat sie dazu K E I N E N Hinweis gefunden.
Beim letzten Mal hat sie erzählt, dass sie sich informiert hat -die anwesenden Krankenschwester im Stillcafe konnte ihr nämlich auch keine Auskunft erteilen- und nun wüßte, dass man BIS ZUM 1. GEBURTSTAG Anspruch hätte.
Fragt mich nicht, WO sie sich informiert hat - ich kann es Euch nicht sagen!
ICH finde diese Zeitangabe allerdings sehr merkwürdig.
Die WHO empfiehlt ja, bis zum 2. LJ zu stillen (und, wer mag, natürlich darüber hinaus!!!) - gesetzlich habe ich da aber keinen Anspruch drauf???
Kann sein, dass ich das etwas eng sehe. Es ist ja immerhin schon mal "nett", dass der AG überhaupt Stillpausen genehmigen (muss).
Aber das DAS zeitlich begrenzt sein soll......
Die Mutter vom Stillcafe ist mit dieser Information allerdings zufrieden und kann damit gut leben!!!
ICH könnte es nicht! (Hab gerad´ das 3. Jahr Elternzeit beantragt. Bei mir ist es so, dass ich eine Weite Strecke zu fahren hätte und deshalb sicher ganztags arbeiten müsste. Momentan könnte ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass meine fast 2-jährige Tochter soooooo lange ohne Mama aushalten könnte.
Mag sein, dass ich mich irre - hab es bisher ja noch nie ausprobiert -
aber darüber bin ich -ehrlich gesagt- auch ganz froh!!!!
So, nun hoffe ich, von Euch einige Info´s zu der Gesetzeslage zu bekommen!
WO kann man sowas nachlesen??? Beim googlen werde ich immer auf´s MuSchu-Gesetz verwiesen...
... da steht es aber NICHT drin!!!
Schon jetzt VIELEN DANK!!!!!!!!!
LG,
Nicole