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Ohne Kommentar...

Schaut mal hier:

http://www.oz-online.de/index.php?id=542&did=20371&go=1

Sprachlos,

Sonne

Bisherige Antworten

boah - einfach nur sprachlos und schockiert bin!

Ohne Kommentar...

hm,

was nun zu der frage fuehrt, wie lange darf frau den nun straffrei stillen? :HEADSHOT:

:STOP: wie ist das nun, wenn ich mein kind wasche, beim anziehen helfe oder ganz schlimm, der gute nacht kuss :-X

lg madlen

Dazu fällt mir auch nichts mehr ein ...

Nicht zu fassen!!! Keine Worte...

Ohne Kommentar...

Wie kann/soll ich denn Deine Reaktion und die der anderen jetzt deuten???

Ganz ehrlich... ich finde es nicht gut, sein Kind mit 6 Jahren noch zu stillen und schon gar nicht seine NIchte von 8 Jahren..

LG Coco O:-)

Ohne Kommentar...

Naja, das kann man gut finden oder auch nicht, aber ist es deshalb etwas Sexuelles? Oder gar sexueller Mißbrauch?

Ohne Kommentar...

Also wenn beide Kinder am Busen hängen und der Papa das auch noch fotografiert, um den Kindern damit zu zeigen, wie "unnormal" das ist, dann seh ich das schon so.. Sorry...

Vermutlich hat der "papa" da auch noch gefallen dran gefunden...

LG Coco

Ohne Kommentar...

Dann müßtest Du aber dafür plädieren, den Vater zu verurteilen.

Ohne Kommentar...

ja, ich denke, dass er nicht unschuldig ist. ;-) er stellt sich aber lt dem Artikel als der arme unwissende Mann hin... 8-)

LG Coco

ohhh mein Gott....wie krank ist dieses Land! o.T.

und als nächstes...

...dürfen unsere Kinder nicht mehr im Elternbett schlafen, gewaschen werden sie sowieso nur im Babyalter und Po abwischen müssen sie wohl mit zwei Jahren dann auch schon alleine :DEVIL:
Wie wäre es, wenn der Staat sich mal mit sinnvollen Sachen beschäftigt, z.B. mit der Prävention von Gewalttaten an unseren Schulen?
Ich hoffe, dass die arme Frau ganz viel Unterstützung weltweit bekommt!
Sprachlose Grüsse
Safy

wir machen uns alle strafbar :(

in deutschland ist doch jeder, der laenger als 3 monate stillt ausserhalb der norm.

also naechstes jahr kein deutschland urlaub :(

lg madlen

wir machen uns alle strafbar :(

naja... aber mal ehrlich... das sagt ja keiner... aber wie lange ist denn Normal???

lG Coco

wir machen uns alle strafbar :(

Hallo Coco,
in meinen Augen ist im Bezug auf Stillen das normal, was Mutter und Kind so empfinden. Ob das jetzt 3 Monate sind oder 6 Jahre ist dabei egal.
LG Lili

wir machen uns alle strafbar :(

Hi Lili,

ja, das ist so, da geb ich Dir Recht... Aber ich finde in diesem Fall ist es schon verwunderlich... Was ich einfach zu Hause mache, sprich Stillen morgens und Abends oder wie auch immer... da gibt es auch kein Gericht, was verurteilen kann... aber die NIchte von 8 Jahren sorry... und dann noch schön Fotos machen... und vielleicht auch noch fett in der Öffentlichkeit... wie bitte kommt es denn sonst zur Strafanzeige???

LG Coco

Doch noch Kommentar :o)

Die Umstände, unter denen es zu einer Anzeige gekommen ist, würden mich auch interessieren.

Und klar: Man kann ein Kind auch auf diese Weise sexuell missbrauchen - wenn man es deswegen an der Brust saugen lässt und es eben nicht stillt (das Kind).

Ich empfand aber die Begründung des Richters (so bescheuert und eingeschränkt sie ist) schon als Hinweis darauf, dass dort tatsächlich gestillt wurde.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht. SO wird das sicher nicht stehen bleiben.

LG, Sonne

Doch noch Kommentar :o)

hallo sonne,

da muss ich dich leider enttaeuschen, das war schon die revision :(

siehst du, wenn du den weiterfuehrenden link folgst.

http://www.oz-online.de/index.php?id=542&did=20000

Die frage ist ja, nach welchen PARAGRAPHEN welchen GESETZES wurde die frau verurteilt? In welchem GESETZ steht den, wie lange ich mein kind straffrei stillen darf? hast du dazu nen merkzettel vom artz/hebamme vor/nach der geburt bekommen?

lg madlen

Ohne Kommentar...

Hallo,
ich kopiere den Interessierten mal den § 176 StGB, der dafür einschlägig ist:
§ 176 Strafgesetzbuch: Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Schutzgut des § 176 ist die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern.
Selbstverständlich geht man dabei aus, dass wg. des Machtgefälles zw. Erwachsenen und Kind ein Kind nicht in eine sexuelle Handlung einwilligen kann, daher wäre es immer noch ein STraftatbestand, wenn eine sexuelle Handlung an oder mit einem Kind passiert wäre, obwohl das Kind "ja" gesagt hat.
Es muss immer der objektive und der subjektive Tatbestand erfüllt sein, d.h. der Täter muss die Tatbestandsmerkmale erfüllt haben UND muss dies aber auch gewollt haben (für den Vorsatz gibt es dann verschiedene Abstufungen). Auf den Punkt gebracht: Der Täter muss wissen und wollen und hats dann getan (oder versucht ...)!
Wird das eigene Kind gestillt, um es zu stillen und weil es eben gestillt werden will, dann will keiner sich oder wen anders sexuell erregen, es liegt einfach keine sexuelle Handlung vor. Wenn ich mein Kind an den Genitalien wasche, um mein Kind zu säubern, dann liegt keine sexuelle Handlung vor.
Nun seht Ihr aber schon, dass man solche Tätigkeiten auch prima zur Verschleierung benutzen kann. Ich sage Euch, seht Ihr einen Typen, der seinem Kind die Genitalien wäscht, um sich sexuell zu erregen, dann werdet Ihr, ohne dass ich jetzt mühsam Kriterien formulieren muss, dies einfach sofort erkennen.
Genau so einen Fall, dass eine Mutter ihr Kleinkind stillt, hatten wir im Pädagogikseminar diskutiert - ausdrücklich kein Mißbrauch, was damals bei vielen StudentInnen auf Verwirrung und Unverständnis stieß. Meuchelt mich, ich war damals bei den "Hääää?!"-Studis dabei! Ich wußte einfach überhaupt nichts über das Stillen.
Also - ich wage nicht mir ein Urteil zu bilden, da ich zu wenig über den Fall weiß. Es ist auf jeden Fall möglich, dass es sich um einen Mißbrauch handeln kann. Bei uns gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten", weitaus schlimmere Taten werden nicht verurteilt, weil sie nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Ich würde erst mal dem Gericht zugestehen, dass in der Regel solche Urteile keineswegs leichtfertig gefällt werden. Und sollten Staatsanwalt und Richter auch noch nie was vom Langzeitstillen gehört haben - diese Beispielfälle stehen im juristischem Kommentar (laut dem, fragt mich nicht, welcher es war, auch ein Zungenkuss nicht unbedingt sex. Mißbrauch war, also Gute-Nacht-Kuß okay :-) )
Die Berichterstattung ist aber schon übel - es klingt schon etwas so, als wäre stillen an sich in dem Alter nicht okay und das kotzt mich auch an.
Wie lange stillen? Sobald das Kind nicht mehr will, ist es nicht mehr okay! Egal, was dann die Mama will.
Viele Grüße von Einzigartig

Ohne Kommentar...

Ich bin eher zögerlich mit einem Kommentar, weil ich solchen Berichten in den Medien idR nicht traue. Sind da alle Fakten dargestellt? Gleichberechtigt von jeder Seite? Wer hat den Bericht geschrieben (politische Interessen?)? Die Hintergründe werden kaum beleuchtet. Ich weiß so gut wie nichts über die vietnamesische Kultur in dieser Frage usw. usf. Für mich gilt auch, was Einzigartig hier schreibt:
"Also - ich wage nicht mir ein Urteil zu bilden, da ich zu wenig über den Fall weiß. Es ist auf jeden Fall möglich, dass es sich um einen Mißbrauch handeln kann. Bei uns gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten", weitaus schlimmere Taten werden nicht verurteilt, weil sie nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Ich würde erst mal dem Gericht zugestehen, dass in der Regel solche Urteile keineswegs leichtfertig gefällt werden. Und sollten Staatsanwalt und Richter auch noch nie was vom Langzeitstillen gehört haben - diese Beispielfälle stehen im juristischem Kommentar (laut dem, fragt mich nicht, welcher es war, auch ein Zungenkuss nicht unbedingt sex. Mißbrauch war, also Gute-Nacht-Kuß okay )
Die Berichterstattung ist aber schon übel - es klingt schon etwas so, als wäre stillen an sich in dem Alter nicht okay und das kotzt mich auch an."
Beste Grüße
Koboldmama
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