Kostenübernahme Kurbeitrag wg Stillen :-)
Ich war vor einigen Wochen wg. des Asthmas meines Sohnes mit meinen Kindern zur Kur (Kinderehabilitation), meine Tochter war als Begleitkind dabei, da ich sie ja schlecht für 4W zu Hause lassen konnte. Ursprünglich sollten wir im Rahmen der Haushaltshilfe einen Kostenzuschuss für ihre Mitnahme nur für die Montage bis Samstage, nicht jedoch für die Sonntage bekommen, da "der Gesetzgeber davon ausgeht, dass an den Sonntagen eine Betreuung durch den Vater möglich wäre" (Haushaltshilfe-Finanzleistungen werden ja üblicherweise für die Betreuun vor Ort gewährt). Daraufhin habe ich der Krankenkasse folgendes geschrieben:
(...)
wir wenden uns noch einmal an Sie hinsichtlich der gewährten Haushaltshilfe / Verrechnung mit den Kosten für den Kuraufenthalt als Begleitkind für unsere Tochter Marielou.
Die Haushaltshilfe wurde uns für die Tage Montag bis Samstag gewährt, nicht jedoch für die Sonntage. Die Begründung lautet, dass ?der Gesetzgeber davon ausgeht, dass an diesen Tagen eine Betreuung durch den Vater von Marielou möglich wäre?.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausführen, dass es sich bei unserer Tochter um ein 16 Monate altes Kleinkind handelt. Selbstverständlich kümmert sich zu Hause auch der Papa soviel wie möglich um Marielou, aber eine ausschließliche Betreuung durch ihn ist derzeit noch an keinem Tag möglich. Unsere Tochter wird, wie bereits geschrieben, noch gestillt. Diese Art der Nahrungsaufnahme ist für sie noch verhältnismäßig wichtig ? selbstverständlich bieten wir ihr zu allen Mahlzeiten kleinkindgerechte Kost an, aber sie deckt trotzdem noch einen relativ hohen Teil ihres täglichen Bedarfs über die Muttermilch. Uns stört das jetzt nicht weiter ? sie liegt damit ja, wie uns auch unsere Kinderärztin nochmals versicherte, auch weiterhin in der altersgerechten Norm, auch den Empfehlungen hinsichtlich Stillen und Beikost der Weltgesundheitsorganisation zu Folge.
Aber, und an diesem Punkt hat diese Situation eben doch einen Einfluss: Unsere Tochter kann, da sie nicht aus der Flasche trinkt, noch nicht über einen ganzen Tag oder Tag/Nacht von der Mutter getrennt sein. Insofern bitten wir Sie noch einmal, die gewährte Haushaltshilfe hinsichtlich der Sonntage zu überprüfen.
Sollte sich ergeben, dass wir doch einen Anspruch auf Kostenübernahme auch für die vier strittigen Sonntage haben, bitten wir Sie um Erstattung dieser bereits verauslagten Kosten auf folgendes Konto (...)
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- und heute kam nun eine Bestätigung, dass wir eine Rückerstattung für die Sonntage bekommen :-)
Ehrlich gesagt, finde ich aber auch, dass das von einer Krankenkasse selbstverständlich sein sollte, die haben ja auch was davon, dass Marielou noch stillt!
GLG
die Netzmaus
Kostenübernahme Kurbeitrag wg Stillen :-)
Echt klasse! Finde ich toll, dass du den Brief geschrieben hast! Und mit Erfolg! Selbsterständlich sollte es wohl schon sein. Was was ist das schon?
Die Krankenkasse sollte dir fürs Stillen dankbar sei. ;-)
Liebe Grüße!
Janne
Kostenübernahme Kurbeitrag wg Stillen :-)
Hallo Netzmaus,
da freue ich mich doch glatt mit!
Ihr habt das ja auch so zwingend formuliert, da konnte man gar nicht ablehnen :-)
LG Katja
Kostenübernahme Kurbeitrag wg Stillen :-)
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