Beschwerde bei der Krankenkasse
ich habe heute die Abrechnung von meiner privaten Krankenkasse zu meinem letzten Leistungsantrag erhalten und musste feststellen, dass die Kosten für die Milchpumpe (325,50 ?), die ich 7 Monate für die Zwillinge auf Rezept hatte, gar nicht erstattet wurden. Auf meine telefonische Nachfrage hin wurde mir erklärt, dass das nicht im Leistungsspektrum sei. Nun gut, normal bin ich mit den Leistungen zufrieden und ich will mich als Privatpatient auch nicht beschweren. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich trotzdem eine Pumpe gewollt. Aber hier geht's ums Prinzip. Beide Jungs sind übrigens auch bei der gleichen Kasse. Und will man den erwiesenen Aussagen zu den langfristigen gesundheitlichen Vorteilen des Stillens Glauben schenken, so spare ich gewissermassen der Kasse auf lange Sicht Geld.
Kurzum...ich will mich beschweren. Auch wenn ich keinen finanziellen Vorteil daraus erhoffe, so geht es wie gesagt ums Prinzip. Die haben wohl noch nie was von der WHO gehört.
Hat jemand schon mal so einen Brief geschrieben und kann mir Forumulierungshilfe geben, bzw mir Quellen nennen (WHO etc), die ich im Brief bezüglich Stillen zitieren kann?
Danke schon mal und LG - Corri
Re: Beschwerde bei der Krankenkasse
wenn du ein Rezept vom KiA hattest - muss die Kasse das dann nicht automatisch übernehme? Gerade bei Zwillingen ist das doch auch eine Sondersituation und der Stillzeitraum war ja auch in der absoluten Säuglingszeit - also da würde ich mich aber auch beschweren. Vielleicht rufst du vorher erstmal bei einem Kundenbetreuer an - der hat mit Sicherheit Interesse daran, drei Privatpatienten zu behalten. Ich hatte mich mal telefonisch bei meiner nicht-privaten KK beschwert, weil der Rückbildungskurs nicht übernommen wurde. Als freiwillig öffentlich Versicherte (unverheiratet) durfte ich sowieso meine etwas reduzierten Beiträge in der Elternzeit weiter bezahlen, obwohl ich natürlich kein Einkommen hatte - ich habe jedenfalls meinen Unmut geäußert, die Beiträge musste ich klar bezahlten, aber der Kurs wurde dann doch erstattet.
LG Annalisa
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