Suchen Menü

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

Hallo,
es geht um eine Bekannte, Erstmama, mit Frühchen, sehr stillwillig, zur Zeit aber hauptsächlich noch pumpstillend. Da ich Leute, die Tipps in der Richtung gerne annehmen, auch gerne mit solchen überschütte, habe ich ihr obiges gesagt. Jetzt bin ich aber gar nicht sicher, ob das noch so stimmt, jetzt, wo die Kassen immer weniger übernehmen. Ihr wisst sicher Bescheid, oder?
Danke und LG
emaille, hoffentlich ab Januar wieder stillend
Bisherige Antworten

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

Das ist jedenfalls meine Information, daß sie bei Stillproblemen jederzeit auf die hilfe einer Hebamme zurückgreifen kann. Im Zweifelsfall kann sie ja die Hebame vorher fragen. Aber in den ersten 6 Monaten bestimmt - und wenns später Milchstau o.ä. gibt braucht sie ja auch Hilfe, und die vom Arzt kommt die KK nicht billiger.
Viele Grüße,
Christine

Danke Dir! und LG

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

Hallo,
das stimmt tatsächlich, aber die KK meinen wohl, dass man eh nicht länger als 6M stillt ;-)
LG Lili m. Katharina *24.09.03, also seit mehr als 3J und 8M stillend

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

Ja, das meinen die wohl *g*, wobei es mir hier tatsächlich vor allem um die ersten 6 Monate geht, da meiner Meinung nach die Probleme, mit Frühchen und Umstellen auf nur Brust etc., vor allem in dieser Zeit bestehen. Hab ihr aber ganz provokativ geschrieben "also im Zweifelsfall auch 3 Jahre..." :-)
LG emaille

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

hallo,
meine hebi meinte zu mir mal, in den ersten 6 monaten hast du wohl anspruch auf (ich glaube) 18 treffen mit deiner hebamme, aber nur wenn du stillst. aber das tut sie ja.
danach brauchst du ein rezept vom frauenarzt oder kinderarzt. auch wenn du ein problem hast.
(meine hebi war damals echt oft bei mir. die 18 treffen haben wir voll ausgenutzt.)
später hast du dann noch anspruch auf ein treffen für beikosteinführung und ein treffen zum abstillen.
im zweifelsfall einfach mal den frauenarzt oder die hebamme oder den kinderarzt fragen. die wissen sicher genauer.
ich hoffe meine infos stimmen!
liebe grüße
lisa75

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

Huhu,
was die Hebammenhilft angeht, so hieß es von seiten der Hebammen bei uns teilweise, dass man Anspruch auf zwei Stillberatungen hat.
Aber zu Pumpen, Stillen und Frühchen: meine Erfahrung ist, dass Hebammen da meist keine Ahnung haben. Es mag Ausnahmen geben... aber ich würde mich an eine Stillberaterin IBCLC wenden und das dann halt bezahlen, dafür kennen die sich da aus. Oder gucken, ob es ein Kh in der Nähe gibt, was eine solche beschäftigt, manchmal machen die dann dort auch Stillgruppen, wo man kostenlos teilnehmen kann. Vielleicht gibt es ein stillfreundliches KH in der Nähe?
Auf jeden Fall braucht es wirklich professionelle Hilfe und Ahnung um ein Kind von der Flasche an die Brust zu bringen, Hebammen akzeptieren oft einfach, dass es dann halt eben nicht klappt und helfen zu wenig.
LG Alanna, die nach zwei Wochen angefangen hat, ihr Frühchen zu stillen, mit viel Glück und ohne dass die Hebi da irgendwie geholfen hat...

Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit - stimmt das so?

Hallo Alanna,
ich stecke da natürlich nicht drin, aber ich habe den Eindruck, dass sie an eine ganz gute geraten ist. Ihr ist selber auch klar, dass sie es unbedingt hinbekommen möchte. Die Hebi meinte wohl "das bekommen wir auf jeden Fall hin", was ja schonmal ein guter Ansatz ist. Es war wohl tatsächlich so, dass der Kleine nach wenigen (4 oder so) Zügen so erschöpft war, dass er nicht weiterstillen konnte. Deshalb hat sie auch gepumpt und ihm die restliche Mahlzeit per Flasche gegeben. Vor zwei Tagen soll er es allerdings endlich geschafft haben, eine Mahlzeit komplett zu stillen, was für die Mama natürlich auch ein weltbewegendes Ereignis war. Ich denke mal, die sind da auf einem guten Weg...
LG und vielen Dank für Deine Antwort!

stimmt nicht ganz

Hallo Emaille,
also, entweder stimmt es nicht ganz, oder das ist unter den Kassen unterschiedlich geregelt.
Du hast auf jedenfall anspruch auf eine Hebammenberatung bis zum Ende der Stillzeit, egal wann die ist. ABER, die Hebamme darf nur zwei mal "zu dir kommen und Beraten" und zwei mal "Telefonisch beraten" zum Thema stillen.
Bei mir war das mal der Fall und meine Sachbearbeiterin klärte mich dann auf, wenn auch sehr verwundert darüber, das mich meine Hebi baraten muss bezüglich stillen, wo ich doch ein damals einjähriges Kind habe... *kopfschüttel*
Liebe Grüße, Maria
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen