Hallo liebe Forencommunity,
wie man aus meinem Nickname ersehen kann, habe ich wohl einen etwas anderen Zugang zu der Thematik hier: Vor 14 Jahren haben meine Eltern ein Kind im 5. oder 6. Schwangerschaftsmonat verloren. Das ist natürlich alles lange her und die Wunden sind lange verheilt.
Vor einiger Zeit bin ich über den §8 II des Rheinland-Pfälzischen Bestattungsgesetzes gestolpert. Einige werden ihn leider kennen, er besagt, dass totgeborene Kinder generell würdig bestattet werden müssen. Weil ich kurz davor stehe, wieder in meine rheinland-pfälzische Heimatstadt zurückzuziehen, hat mich der Gedanke, dass dort irgendwo mein kleines Geschwisterchen begraben liegen könnte, natürlich etwas beschäftigt und auch, wenn das für mich keine offene Wunde ist, ist es mir doch wichtig, das alles in Erinnerung und in Ehren zu halten... So viel zu mir.
Nun habe ich mir vorgenommen, sofern dies möglich ist, irgendwie den Bestattungsort herauszufinden. Der oben erwähnte §8 BestG bringt mich hier leider nicht weiter, denn er galt 2002 noch nicht in dieser Form (damals wurden fehlgeborene Kinder nur auf Antrag bestattet (meine Eltern haben keinen gestellt), ansonsten war das nicht geregelt), einen Sternengarten auf dem Friedhof gibt es dort erst seit 2004.
Meine Frage ist nun: Wie könnte das Krankenhaus in diesem Fall verfahren sein? Eine Bestattung auf dem Friedhof dort scheidet wohl aus. Damit kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass das Kind entweder auf dem Krankenhaus-Gelände begraben wurde oder auf eher unethische Art und Weise entsorgt wurde, in jedem Fall hängt das sehr vom Engagement des Krankenhauses ab, denke ich.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir bei meinen Recherchen helfen kann.
Lieben Dank euch allen!