liebe expertin,
ich habe hier eine etwas kompliziertere frage zum thema mutterschutzgeld/frist. im netz habe ich bereits einige anregungen bekommen, allerdings keine rechtskräftige antwort.
mein fall sieht folgendermassen aus:
zur zeit in elternzeit bis zum 02.05.2014. nun bin ich aber erneut schwanger und haben den errechneten termin am 08.04.2014.
gehen wir mal von diesem termin als "fix" für mein beispiel aus.
somit gehe ich am 25.02.2014 in erneuten mutterschutz, würde aber nur die 13€ der gk erhalten. ist es nun möglich meine elternzeit zum 24.02.2014 vorzeitig zu beenden und direkt im anschluss zum 25.02. erneut in mutterschutz zu gehen, damit ich die arbeitgeberzulage erhalte? meinem arbeitgeber entstehen darsus ja nur die kosten für das lohnbüro, denn er bekommt meinen lohnanteil aus dem u2 topf erstattet?
wissen sie da genaueres? oder können mir sagen wo ich mich hinwenden kann? ich bin bei der aok versichert, die waren mit dieser frage total überfordert...
herzlichen dank
lill-leya