hallo frau schleich,
könnten sie mal bitte drüber lesen ob das so in ordnung ist? ich stolper ständig wegen des urlaubsanspruches in der elternzeit *zuhülfe* und weiss nicht wen ich sonst fragen könnte. ich bin zu dusselig das zu berechnen im gesetz steht volle kalendermonate, wären in meinem fall 9 volle monate. würde ich dann 9/12 meines urlaubs erhalten, oder um 9/12 gekürzt(8 tage)?
kurz paar eckdaten :-)
resturlaub aus 2012=1 tag, konnte wegen bv nicht genommen werden.
nicht genommener erholungsurlaub aus 2013 wg. bv=30 tage
urlaubsanspruch jhrl.= 30 tage
mutterschutz vom 15.10.2013-21.01.2014 bei et 26.11.2013
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absender
empfänger
datum
antrag auf elternzeit
sehr geehrter xx,
hiermit beantrage ich nach enden der mutterschutzfrist 10 monate elternzeit, vom 22.01.2014 -22.11.2014. danach bitte ich sie mir meinen resturlaub 31 tage, sowie den anteiligen urlaub aus mutterschutz und elternzeit zu gewähren. (muschu 2 tage, elternzeit 8 tage?41 tage gesamt urlaub)somit wäre der wiedereintritt nach gewährtem erholungsurlaub der 26.01.2015.
weiterhin wurde mündlich eine teilzeitbeschäftigung ab wiedereintritt bis zum 3. geburtstag des kindes von 15-20 std. die woche vereinbart, danach wie vertraglich festgehalten.
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wenn sie noch nen tip oder ne zündende idee haben, immer her damit.
lg und vielen dank
jack