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Wohin kann ich mich wenden?

Hallo, kurz zu meiner Lage.

Ich arbeite selbstständig als Heilpraktikerin und habe noch einen 450-Euro-Job. Vom 15.06.15-30.10.15 war ich noch dazu angestellt tätig. 

Da in der Zeit die angstellte Tätigkeit meine Haupttätigkeit war, musste ich keine extra Beiträge zur Krankenkasse drauf zahlen.

Seit dem 01.11.15 arbeite ich wieder rein selbstständig und habe weiterhin den 450-Euro-Job.

Ich bin noch mit meinem Ex-Mann verheiratet, werde mich aber im kommenden Jahr scheiden lassen. Wir haben geteiltes Sorgerecht und kümmern uns 50:50 um unsere gemeinsamen Kinder. Somit verzichte ich auf Kindesunterhalt. 

Ich erwarte ein Kind von meinem neuen Partner und habe nun Angst, keinerlei Unterstützung zu bekommen. Gerade in den Phasen, in denen ich meiner Arbeit nicht nachgehen kann. Wie beispielsweise vor und nach der Geburt. 

Mein neuer Partner ist nicht in der Lage meinen völligen Verdienstausfall finanziell zu stützen. Ich bin für meine drei Kinder und meine Krankenkasse selbst verantwortlich.

Gibt es für eine Frau in meiner Lage Hilfe? Wohin kann ich mich wenden? Ich dachte daran nach der 12. Woche einen Termin bei pro familia zu machen. Eine andere Anlaufstelle kenne ich nicht. 

Ich würde mich sehr über einen Tipp freuen.

Vielen Dank und herzliche weihnachtliche Grüße

Lavi

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.12.2015, 23:04 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Wohin kann ich mich wenden?

Liebe Lavi,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Selbstständige Frauen sollten rechtzeitig für die Zeit einer Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt vorsorgen.Für Selbstständige haben Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt keine Bedeutung, da es sich um ein Arbeitnehmerinnen-Schutzrecht handelt. Selbstständige müssen oft bis zur Geburt arbeiten oder sich schon früher ein finanzielles Polster für die Zeit ohne Einkommen schaffen.
Viele selbstständig tätige Frauen haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe hängt vom Status der Beschäftigung am 42. Tag vor dem berechneten Entbindungstermin ab.
Mutterschaftsgeld wird allen Frauen gezahlt, die zum Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Bei vielen Versicherungen muss dazu ein Wahltarif mit Krankengeld abgeschlossen werden. Vielleicht ist ein Umstieg noch während der Schwangerschaft möglich. Die Höhe des Mutterschaftsgelds richtet sich bei selbstständigen Frauen nach der Höhe des Krankengeldes. Dies beträgt 70 Prozent des Einkommens, das vor Beginn der Mutterschutzfrist der Berechnung der Beiträge zugrunde lag.
Für Selbstständige gelten beim Elterngeld grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei Arbeitnehmern. Elterngeld können alle Mütter und Väter mit deutschem Wohnsitz beantragen, die:
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und
nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Pro Familia ist auf jeden Fall eine gute Adresse. Weiterhin werden auch von diversen Wohlfahrtsverbänden Beratungen angeboten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche weiterhin alles Gute.

Ebenso wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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