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Wiedereinstieg in den Job und erneut schwanger. Welche Folgen hat das fürs Eltengeld?

Hallo,

ich hielt gestern etwas unerwartet einen positiven Schwangerschaftstest in meinen Händen.

Nun schwanke ich zwischen Sorge und Freude, was da auf uns zu kommt. Der Moment ist nicht sehr günstig.

Seit November habe ich wieder im Rahmen eines Mini-Jobs gearbeitet und seit April bin ich jetzt wieder in Vollzeit. Es ist also mein erster Monat.

Nun sorge ich mich zum einen darum, dass diesmal meine Haupttätigkeit im Laborbereich liegt und ich deswegen wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bräuchte. Der zweite Punkt, der mich sorgt, ist, dass ich mir nicht sicher bin, wie sich ein Beschäftigungsverbot auf das Elterngeld auswirken wird. Bei meiner Tochter hatte ich den Elterngeld-Höchstsatz bekommen.

Erwartet hatten wir das alles nicht, da ich noch immer einen merkwürdigen Zyklus habe (die Menstruation ist schwach, nur an ein oder zwei Tagen). Von meiner Gynäkologin wusste ich, dass sich meine Gebärmutterschleimhaut nur sehr schlecht aufbaut aufgrund von Östrogenmangel. Dies wird durch das Langzeitstillen meiner Tochter bewirkt, die 2 geworden ist.

Der Zeitpunkt der Schwangerschaft ist also ungünstig, dennoch freuen wir uns natürlich... 

Danke für Ihren Rat!

 

Bisherige Antworten

Ergänzung

Achja, als Ergänzung:

Vermute dann mal den EET um den 20. Dezember herum. Das würde dann wohl heissen, Mutterschutz beginnt Anfang November.

Wird dann der November noch für die Elterngeldberechnung mit herangezogen? Habe glaube gelesen, der Monat VOR der Geburt. Stimmt das so? Oder eher der Monat VOR dem Beginn des Mutterschutzes, also dann doch nur bis Oktober?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.04.2017, 23:30 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Wiedereinstieg in den Job und erneut schwanger. Welche Folgen hat das fürs Eltengeld?

Liebe AliasX,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld wird anhand des Gehaltes der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. 

Während des Beschäftigungsverbotes erhalten Sie ihr Gehalt normal weiter, daher hat das Beschäftigungsverbot keinen Einfluss auf das Elterngeld.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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