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Was steht mir zu?

Hallo, ich arbeite als Aushilfe und habe einen Minijob, verdiene 450€. Ich abreite im Service, Bedienung und mein FA hat schon gesagt das es sein kann das er dann irgendwann ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte. Da meine Hebamme meinte mir würde dann nichts zustehen habe ich kein gutes Gefühl und hoffe so lange wie möglich arbeiten zu können. Steht mir denn etwas zu, wenn ich Beschäftigungsverbot bekommen würde? Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus?
So ich hoffe ich habe alles was sie wissen müssen geschrieben. Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

Katja
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.05.2017, 18:56 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Was steht mir zu?

Liebe Katja,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Schwangere, die ihren 450-Euro-Minijob wegen eines Beschäftigungsverbots nicht ausüben dürfen, erhalten weiterhin ihren Verdienst. Dem Arbeitgeber werden die Kosten hierfür erstattet. 

Auch mit einem Minijob haben Sie Anspruch auf auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich danach, wie sie krankenversichert sind.

Hier kann Sie Ihre Krankenkasse auch sehr gut beraten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Was steht mir zu?

Vielen lieben Dank, hab heute nicht mit einer Antwort gerechnet. Da fällt mir echt ei Stein vom Herzen. Dann kann ich jetzt die Schwangerschaft ohne Sorgen genießen.

Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende,
Katja
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.05.2017, 20:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Was steht mir zu?

Gern geschehen. Genießen Sie ihre Schwangerschaft.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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