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Was muss vor der Geburt an Papierkram erledigt werden

Liebe Frau Schleich,
mir schwirrt gerade der Kopf,was wir vor Geburt unseres Kindes machen müssen bzw. was alles überhaupt.

ET ist Ende Januar.
Ich bin Beamtin,mein Freund beginnt Ende Oktober bis Februar eine Vollzeitweiterbildung zum technischen Betriebswirt und ist momentan ohne Beschäftigungsverhältnis.

Am Jugendamt waren wir schon zwecks Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamen Sorgerecht.

Krankenversicherung :Ist es sinnvoller das Kind über mich privat zu versichern oder über ihn gesetzlich?

Elternzeit: Wann muss ich festlegen, in welchem Zeitraum ich die Zeit nehme?

Vielen Dank!
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.10.2018, 16:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Was muss vor der Geburt an Papierkram erledigt werden

Liebe upsala1,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Zur Krankenversicherung : Grundsätzlich sind beide Varianten möglich. Welche Variante für Sie besser ist, hängt vom Einkommen ab. Bitte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und besprechen Sie die Situation. Die können persönlich auf Sie eingehen.

Zur Elternzeit:
Die Elternzeit wird schriftlich und formlos beim Arbeitgeber beantragt. Der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Der Arbeitgeber muss dem Antrag zustimmen. Die Übertragung in die Zeit nach dem dritten Lebensjahr kann er nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Bitte sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber hierüber.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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