Sehr geehrte Frau Schleich,
ich habe noch eine Frage zu Elternzeit: fängt die Elternzeit ab Geburt des Kindes oder erst nach der Mutterschutz? Start der Elternzeit nach Mutterschutz würde bedeuten, dass ich ab Geburtstermin Mutterschutz (8-12 Wochen) + max. 3 Jahre daheim belieben kann (abgesehen von allen anderen Möglichkeiten wie Teilzeit oder Aufteilung der Elternzeit).
Und noch eine Frage zu Rückkehr aus der Elternzeit – ist mein Arbeitgeber (gesetzlich) verpflichtet, mein Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit für mich „zu reservieren“ oder habe ich nach meiner Rückkehr nur Anspruch auf eine vergleichbare Tätigkeit?
Vielen Dank!