Hallo liebes Team,
nun habe ich noch eine Frage. Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ab 3.1.2017 beginnt mein Mutterschutz. Kann man ab da schon den Steuerklassenwechsel beantragen (ich in die Klasse V, mein Mann in die III)? Das Elterngeld wird ja sowieso ausgehend von den 12 Monaten vorm Mutterschutz berechnet...
Oder ab wann sollte man das machen? Es geht darum, dass mein Mann dann etwas mehr für uns verdient, wenn ich zuhause bin, da ich ein relativ geringes Elterngeld bekomme.
Liebe Grüße und Danke für Ihre Auskunft!
Iry