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Vater Student / Mutter Angestellte - Elterngeld?

Hallo zusammen,

mein Freund ist noch 2,5 Jahre mit seinem Studium beschäftigt. Nebenbei verdient er 400,00 erhält aber sonst kein Bafög. 

Ich gehe arbeiten und habe einen Nettolohn von 1255,00 Euro und erhalte noch 200 Euro in einem Ehrenamtsjob. 

Im April 2018 erwarten wir nun ein Kind :) :) :)

 

Die größte Sorge nun... Das Geld. 
Elterngeld 390,00 (Ca. wennn es auf 2 Jahre aufgeteilt wird)

Kindergeld 194,00 

+ die 400,00 Euro von meinem Freund 

Das ist nun recht wenig... vonn 984,00 euro können wir ja nicht 2 Jahre zu dritt leben.

Mutterschaftsgeld gibt es auch noch insgesamt 14 Wochen so ca. 42,00 Euro. Aber die retten uns nun auch nicht.

Ich dachte Elternzeit kann man 24 Monate machen. Meine Freundinnen machen fast alle 2 Jahre? Aber im Internet steht überall was von 14 Monaten. Was ist mit den restlichen 10 Monaten?

Was kann ich noch für Hilfe beantragen... Wohngeld? Harzt 4?

 

vielen Dank für die Hilfe

 

LG Kiwi:KISSING:

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.08.2017, 15:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Vater Student / Mutter Angestellte - Elterngeld?

Liebe Kiwi,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Elternzeit bezeichnet den Zeitraum nach der Geburt Ihres Kindes, in dem Sie Ihr Arbeitgeber unbezahlt freistellt.
Als finanziellen Ausgleich erhalten Sie vom Staat zumindest während der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Babys Elterngeld bzw. Elterngeld Plus ( Elterngeld auf 24 Monate aufgeteilt).
Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zum Elterngeld, zum Elterngeld Plus und zur Elternzeit. Die Elternzeit beträgt drei Jahre und steht jeweils Vater und Mutter zu. Sie kann von beiden Elternteilen gemeinsam oder unabhängig voneinander genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern Ihr Kind selbst erziehen und betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Sie dürfen die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes in zwei Abschnitte aufteilen. Wenn Ihr Chef zustimmt, können Sie die Elternzeit weiter stückeln. Er muss auch einverstanden sein, wenn Sie einen Teil der Elternzeit aufsparen möchten: Bis zu zwölf Monate sind möglich.
Diese können Sie dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
Möchten Sie während der Elternzeit arbeiten, dürfen Sie das bis zu 30 Stunden pro Woche. Nach der Elternzeit gelten dann wieder die ursprünglichen Bedingungen mit der vertraglich vereinbarten Stundenzahl.

Sie haben die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Sollte dieses nicht ausreichen ist auch ein Antrag auf Hartz4 möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig beim Sozialamt bzw. Jobcenter.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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