Hallo liebe Experten,
Ich befinde mich ja derzeit im Mutterschutz. Der Entbindungstermin ist der 21.07.2018.
Seit November 2017 (zuvor Elternzeit) arbeite ich wieder in Teilzeit bzw mit reduzierten Stunden (von 41 Std. auf 27,5 Std.)bei meinem alten Arbeitgeber (Vertragsbeginn 2014).
Es gab keinen neuen Vertrag oder Zusatz aufgrund der Teilzeit. Mein Gehalt wurde einfach auf die Stundenzahl reduziert.
Das Gehalt wird gesplittet am 25ten sowie am 10ten ausgezahlt. Heute erhielt ich die Restzahlung für Juni.
Zu meinem erstaunen weniger als erwartet (Mutterschaftsgeld natürlich betrachtet) da ich kein Urlaubsgeld erhalten habe.
Meine anderen Kollegen haben dieses heute erhalten.
Ich habe also im Büro bei der Dame vom Personalbüro angerufen:“Sie habe den Chef gefragt und der meinte, Frauen im Mutterschutz zahlen wir das nicht“
Natürlich war ich erstmal baff. Der Mutterschutz ist doch mit Krankheit gleich zusetzen, es besteht Anspruch auf Urlaub und somit doch auch auf Urlaubsgeld, oder?!
Die Firma ist zwar nicht Gewerkschaftlich organisiert, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich aufgrund des Mutterschutzes benachteiligt werden kann.
Das Urlaubsgeld wurde in keiner Abrechnung der letzten Jahre als “freiwillig“ deklariert.
Alle anderen haben es erhalten , Stichwort Gleichbehandlungsgesetz?!
Was genau in meinem Vertrag bezüglich Urlaubsgeld steht müsste ich heute allerdings mal Prüfen, jedoch sehe ich mich unabhängig davon völlig im Recht, das Geld ebenfalls zu erhalten. Denn eine Klausel alla im Mutterschutz zahlen wir nicht ist doch sicher nicht zulässig...
Seit 2014 habe ich es jedes Jahr erhalten.
Haben sie hierzu vielleicht aussagekräftige Gesetzestexte/Paragraphen auf die ich mich beziehen kann?
Bei Google finde ich nur, dass der AG es allen zahlen muss und der Muschu rechtlich einer Krankenzeit ähnlich ist, aber ebenich nichts handfestes.
Die Personalerin sagte sie würde erneut das Gespräch mit dem Chef suchen, denn auch für Sie ergäbe das keinen Sinn. Zumal ich 20Tage Urlaubsanspruch für dieses Jahr hatte(genommen vorm Muschu) und der Vertrag ja erst mit der Elternzeit ruht...
Sollte sich das nicht klären, werde ich natürlich einen Anwalt vor Ort kontaktieren.
Vielen dank und entschuldigen sie den langen Text.
LG
Sonja