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Urlaubsanspruch

Liebes Experten-Team!

Folgende Thematik beschäfigt mich: Im Jahr habe ich einen Gesamturlaubsanspruch von 30 Tagen. Demzufolge stehen mir pro Monat 2,5 Tage zu.

Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 02.10.2013. D.h. ab dem 21.08.2013 gehe ich in den Mutterschutz und dieser endet dann am 27.11.2013.

Stehen mir nun die kompletten 2,5 Tage für den November zu oder wird der Urlaubsanspruch taggenau berechnet?

Vielen Dank schon im Voraus.

LG Maikind84

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.06.2013, 19:28 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Urlaubsanspruch

Liebe Maikind84,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Meines Wissens errechnet sich der Urlaubsanspruch taggenau. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, so zählen die Angaben des Vertrages. Ansonsten gelten die Richtlinien des Bundesurlaubsgesetzes. Wie Ihre Urlaubstage letztendlich berechnet werden, können Sie am besten bei Ihren Arbeitgeber erfragen. Dieser wird Ihnen ganz sicher Auskunft über Ihre verbleibenden Urlaubstage geben.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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