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Urlaubsanspruch

Hallo Frau Schleich,

weiter unten wurde ja schon mal das Thema Urlaub im Beschäftigungsverbot besprochen. Habe jetzt auch eine Frage dazu.

Was ist wenn der Jahresurlaub für das laufende Jahr schon verplant war, dann ist er doch verloren, oder?

Was ist mit dem Urlaub aus dem Mutterschutz, hatte Jan- März 2012 Mutterschutz, und dieses Jahr im März habe ich wieder zu arbeiten angefangen. Mein Arbeitgeber müsste mir doch diesen Urlaub noch gewähren? War vor dem Mutterschutz mit 75 % eingestellt, jetzt arbeite ich nur noch 25 %. Nach was berechnet sich dann der Urlaub aus dem Mutterschutz?

Besten dank im Voraus

Mandarina

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.05.2013, 22:34 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Urlaubsanspruch

Liebe Mandarina,

Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Urlaubsansprüche während des Mutterschutzes oder auch während eines ärztlich ausgesprochenen Beschäftigungsverbotes sind im so genannten Mutterschutzgesetz geregt. Falls Sie während dieser Zeit schon Ihren Jahresurlaub verplant hatten, so bleiben Ihnen die Urlaubstage während des Mutterschutzes bzw. Beschäftigungsverbotes erhalten.
Dieses sollte auch Ihrem Arbeitgeber bekannt sein.
Wie Ihr Urlaub mit der veränderten Arbeitszeit jetzt nach dem Mutterschutz berechnet wird, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Falls Sie noch Rückfragen oder auch noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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