Sehr geehrte Expertin,
Ich habe 2019 meine Tochter entbunden und war zu dem Zeitpunkt normale Angestellte in Vollzeit- dementsprechend weiß ich wie da die Anträge für Elternzeit/Elterngeld/ Mutterschaftsgeld aussahen.
Ab 2022 bin ich dann nun Beamte ( und damit auch nichtmehr sozialversicherungspflichtig)- und da würden wir evtl. ein weiteres Kind wollen.
Nun würde ich gern wissen: Welchen Unterschied macht es, ob ich Angestellte oder Beamte bin? Wird da irgendwas anders berechnet? Oder habe ich dann kein/ weniger Anrecht auf z.B. Mutterschaftsgeld (von Krankenkasse/Arbeitgeber)? Zahlt auch eine private Krankenversicherung Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort.