Hallo liebe Expertin!
Ich bin nach Entbindung des zweiten Kindes (08.12.2011) jetzt in Elternzeit für drei Jahre.
Jetzt bin ich wieder schwanger und ET ist der 11.07.2013. Ich habe von einer Beratungsstelle die vage Information erhalten, dass mat die EZ unterbrechen (oder abbrechen) kann, um in Mutterschutz zu gehen (ohne, dass man vorher noch mal arbeiten muss). Von meiner KK habe ich die Bestätigung, dass ich ein Anrecht auf das Muschu-geld (13 € pro Tag) von denen habe und bereits die Antragsunterlagen zugesendet bekommen.
Der AG sei (angeblich) gesetzlich nicht verpflichtet seinen Anteil des Muschu-Geldes zu bezahlen. An einer anderen Stelle im Internet habe ich die Aussage von einer Familienrechtsanwältin, dass seit 2013 der AG aber wohl zahlen muss oder kann. Zumal der das Geld von der KK zurückordern kann und die KK sich das Geld vom Staat wiederholt.
Stimmt das? Ich benötige diese Informationen fundiert und als "Beweis" um meinen AG zu bitten mir auch seinen AG-Anteil zum Muschu-Geld zukommen zu lassen.
Für Ihre Hilfe danke ich jetzt schon mal sehr und hoffe auch baldige Antwort!
Herzliche Grüße Schnackel