Hallo liebes Experten-Team,
ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen und eventuell für das letzte halbe Jahr Teilzeit während Elternzeit, je nach Zusage der Betreuungseinrichtung (die erst irgendwann nach der Geburt kommt). Nun habe ich gelesen dass ich zwar im Prinzip eine Woche nach der Geburt meinem Arbeitgeber schriftlich gegenüber mitteilen muss wie lange ich Elternzeit nehmen möchte, die Teilzeit jedoch 7 Wochen vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung - also quasi während der Elternzeit selbst - schriftlich mitteilen muss. Ist das richtig so oder muss ich meinen Teilzeitwunsch bereits in der schriftlichen Anzeige direkt nach der Geburt konkret mitteilen?
Die anderen Voraussetzungen sind bei mir erfüllt (mindestens mehr als 15 Beschäftigte, länger als 6 Monate im Betrieb, Arbeitszeit für mindestens 2 Monate gesenkt, mindestens 15 maximal 30 Wochenstunden ....)
Viele Grüße
Lilliput