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Teilzeit während Elterngeldbezug und erneut schwanger

Hallo, ich habe folgende Frage:
Und zwar befinde ich mich momentan in Elternzeit und beziehe Elterngeld bis Ende des Jahres. Parallel bin ich aber schon nach den acht Wochen Mutterschutz wieder in Mini-Teilzeit arbeiten gegangen.
Wir planen nun aber auch das zweite Kind. Mal angenommen ich würde noch dieses Jahr schwanger, also während des Elterngeldbezigs, wie berechnet sich dann das Elterngeld für das zweite Kindes? Wird dazu mein Verdienst genommen, den ich jetzt während des Elterngeldes verdiene - also aus der Mini Teilzeitbeschäftigung? Oder wird der Verdienst vor des ersten Elterngeldes genommen?
Ich hoffe Ihr versteht wie ich es meine.
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.06.2016, 15:23 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit während Elterngeldbezug und erneut schwanger

Liebe Chris

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld orientiert sich grundsätzlich am steuerpflichtigen Erwerbseinkommen des antragstellenden Elternteils im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes. Sie haben die Möglichkeit,hier unsere erste Elternzeit am Tag vor Beginn des Mutterschutz zu beenden. Dann erhalten Sie auch den Arbeitgeberanteil für das Mutterschaftsgeld.
Ausgangspunkt für das Elterngeld ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Meines Erachtens nach zählen bei Ihnen die zwölf Monate vor der Geburt Ihres ersten Kindes. Bitte erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich auch noch einmal bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Teilzeit während Elterngeldbezug und erneut schwanger

Vielen Dank. Gilt auch das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes wenn ich jetzt während meiner Elternzeit arbeiten gehe? Oder wird dann das Einkommen angesetzt, dass ich in der Elternzeit noch zusätzlich verdiene?
Ich hoffe Sie verstehen was ich meine, ist etwas kompliziert geschrieben
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.06.2016, 21:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit während Elterngeldbezug und erneut schwanger

Meines Wissens zählen auch hier die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes.
Fragen Sie bitte trotzdem nochmal in der Elterngeldstelle nach.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Teilzeit während Elterngeldbezug und erneut schwanger

Vielen Dank. :-)
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.06.2016, 19:43 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit während Elterngeldbezug und erneut schwanger

Gern geschehen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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