Hallo,
ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit mit 25h die Woche. Ich bin flexibel und arbeite als Beamtin bei der Behörde. Nun möchte mein Arbeitgeber mir Dienste vorschreiben, mich auch am Wochenende und nachts einsetzen. Mündlich, leider nicht schriftlich, wurde es anders vereinbart. Laut der Elterngeldstelle muss ich bei Zuschlägen für Nachtarbeit mein Elterngeld zurückzahlen. Mein Arbeitgeber sieht es nicht als sein Problem an und will mich mit der Drohung eines Disziplinarverfahren zur arbeit zwingen. Darf mein Arbeitgeber das?
was steht höher, die Arbeit oder die Elternzeit?
liebe Grüße, steffey