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Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Schleich,

ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte demnächst wieder in Teilzeit arbeiten. Dementsprechend schreibe ich gerade meinen Antrag an meinen AG. Dieser möchte darin auch festgehalten haben bis wann ich arbeiten möchte. Hat es irgendwelche Konsequenzen wenn ich als Enddatum einfach das Ende der Elternzeit nenne? Könnte ich meine Teilzeittätigkeit dann auch vorzeitig wieder beenden? Mit welchen Fristen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,

Paula

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.03.2018, 21:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit in Elternzeit

Hallo Paula, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Arbeiten Sie zur Zeit Teilzeit beim selben Arbeitgeber bei dem Sie auch vor der Elternzeit angestellt  waren? Wenn es sich um denselben Arbeitgeber handelt, dann können Sie ihn diesbezüglich darauf ansprechen. 

Ansonsten sind die Fristen eigentlich immer vertraglich fest gehalten.

 

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Schleich,

ja, ich arbeite dem Arbeitgeber bei dem ich auch vor der Elternzeit angestellt war.

Ich kann diesen AG natürlich fragen, aber ich habe aus der Personalabteilung in der Vergangenheit so haarsträubend falsche Antworten bekommen, dass ich dem nicht vertraue.

Fristen bzgl Teilzeit in Elternzeit sind in meinem regulären Arbeitsvertrag natürlich nicht festgehalten.

Gibt es keine allgemeingültigen Regelungen dazu? So wie z.B. dass man einen Elternzeitantrag mindestens 7 Wochen vor der Elternzeit stellen muss? Könnte ich theoretisch den laufenden Elternzeitantrag jederzeit kündigen und sofort einen neuen stellen, mit einer anderen Arbeitszeit (so dass ich beispielsweise dann nicht mehr 15, sondern 20 Stunden arbeite)?

Viele Grüße,

Paula

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.04.2018, 21:02 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit in Elternzeit

Liebe Paula,

 

leider gibt es hier keine feste Gesetzesregelung. Diese war für 2017 geplant,  hat sich aber leider nicht durch gesetzt.

Daher ist eine genaue Absprache mit dem Arbeitgeber nötig.

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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