Hallo Frau Schleich,
ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte demnächst wieder in Teilzeit arbeiten. Dementsprechend schreibe ich gerade meinen Antrag an meinen AG. Dieser möchte darin auch festgehalten haben bis wann ich arbeiten möchte. Hat es irgendwelche Konsequenzen wenn ich als Enddatum einfach das Ende der Elternzeit nenne? Könnte ich meine Teilzeittätigkeit dann auch vorzeitig wieder beenden? Mit welchen Fristen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,
Paula