Hallo Experten-Team,
ich hoffe ihr könnt helfen. Ich habe einen Teilzeitvertrag (28 Stunden wöchentlich) und möchte jetzt in der Elternzeit nch dem Bezug von Elterngeld auch wieder Teilzeit einsteigen. Wenn ich wieder 28 Stunden wöchentlich arbeite während der Elternzeit (also im Grund genommen wie vor der Geburt), habe ich dann trotzdem die besonderen Schutzrechte? Und wäre es auch möglich während der Elternzeit die Teilzeittätigkeit wieder einzustellen oder zu reduzieren, wenn es mit der Krippe Probleme geben sollte? Wenn ja wie oft?
Vielen Dank für eine Antwort & viele Grüße