Hallo Frau Schleich,
ich hätte da mal eine Spezialfrage und hoffe, dass Sie mir evtl. weiterhelfen können. Kann aber auch sein, dass es eine Frage für einen Anwalt ist.
Aaalssoooo.... ich bin aktuell in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und habe bei ihm einen Zweitjob beantragt, den ich am 01.10. antreten werde.
Ich habe bis zur Schwangerschaft in Vollzeit gearbeitet und seit meiner Schwangerschaft hat sich einiges getan in der Abteilung. Mein Nachfolger wurde nun zum Abteilungsleiter und mein damaliger Abteilungsleiter wird jetzt bis zur Rente seine Stundenanzahl reduzieren bis er dann 2021 oder 2022 das Haus verlässt. Ich habe heute mal nachgefragt wie die Chancen denn stehen nach der Elternzeit wieder dort tätig zu werden. Mein Nachfolger meinte, dass meine Hauptaufgaben outgesourct wurden und man hier auf gar keinen Fall eine Vollzeitstelle mehr besetzen wird. Allerdings, wenn mein damaliger Vorgesetzter in Rente geht, wird er auf jeden Fall eine Vertretung in Teilzeit brauchen, aber ob die dann mit mir besetzt wird, kann man nicht sagen, wie sich das der Vorstand vorgestellt hat. Mir wäre meine alte Stelle mit meinen zwei Kindern in Teilzeit auf jeden Fall lieber.
Jetzt kommt meine Frage. Ich habe ja einen Anspruch auf eine gleichwertige Stelle in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber. Wenn mir aber Teilzeit lieber wäre und ich jetzt ja schon fähig bin Teilzeit arbeiten zu gehen, kann dann mein Arbeitgeber meine alte Arbeitsstelle einfach so an jemanden anderen vergeben, weil ich nur Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe oder hätte ich darauf auch irgendwie einen Anspruch, weil die Umstände meines alten Arbeitsplatzes den Umständen meiner jetzigen Lebenssituation entspricht.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG und ein schönes Wochenende