Hallo Experten-Team,
ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruchs in Elternzeit.
Bisher war es ja so, dass der Urlaubsanspruch "ruht" für die Dauer, in der nicht gearbeitet wid und Elternzeit beansprucht ist.
Eine Kollegin meinte zu mir, dass seit letzten Jahr der Urlaubsanspruch in Elternzeit nicht mehr ruht. Ich hab jetzt im Internet ein wenig recherchiert und bin auf diese Seite gestoßen:
http://www.hensche.de/Urlaubsanspruch_Elternzeit_Keine_Kuerzung_des_Urlaubsanspruchs_fuer_Elternzeiten_nach_Ende_des_Arbeitsverhaeltnisses_BAG_9AZR725-13_19.05.2015_13.14.html
Demnach hat sie Recht, oder?
Das wär ja genial!
Das Urteil gilt ab Rechtsprechung: also 19.05.16
Mein Kind kam am 10.07.15 zur Welt.
Was sagen Sie dazu? Möchte jetzt keine Hunde scheu machen, und erst Ihre Einschätzung "hören" bevor ich ins Personalbüro geh...
(Theoretisch hätte ich dann quaso meinen kompletten Vollzeit-Urlaubsanspruch für das Jahr Elternzeit erworben???)
VG Sunshine