Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage!
Habe dise Woche einen Brief von der RV bekommen, siehe Thema oben.
" Für die Erziehungszeit Ihres Kindes in den ersten 3 LJ kann man in der gestzlichen RV pflichtversichert werden. Beiträge zahlt der Bund. D.H. es wird so geführt als wenn man in den 3 Jahren arbeiten gegangen wäre.....dann steht da nch was wegen einer Berücksichtigungszeit bis zum 10.LJ des Kindes...."
Muss ich das mittels eines Formulares Beantrage? Passiert das automatisch? Macht das Sinn? Was ist das beste Vorgehen hier?
Weiß garnicht dass ich das beim 1.Kind bekommen habe....???
Könne Sie mir helfen Licht ins Dunkel zu bringen??
Wäre Ihnen sehr dankbar!
Schmucki