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Pflichten des AG

Hallo liebes Experten-Team,

ich hab da mal eine Frage. Mein AG nimmt die Bescheinigungen vom FÄ nicht an, das ich in meiner Arbeitszeit zur Vorsorge war. Er verlangt, das ich die Zeiten nachzuarbeiten, die ich beim Arzt war. Zudem soll ich jetzt eine Bescheinigung vorlegen über SS, da die was schriftliches haben wollen und eine Kopie aus dem Mutterpass nicht reicht. Diese Bescheinigung kostet bei meiner FÄ 5€. Eine andere Kollegin musste auch diese Bescheinigung vorlegen und bekam das Geld nicht erstattet, mit der Begründung, dass die Firma das noch nie gemacht hat. Jedoch hab ich im Gesetz (welches bei uns in der Firma aushängt) gelesen, das der AG die bezahlen muss, wenn er die Bescheinigung anfordert.

Wie kann ich größere Streitigkeiten vermeiden? Ich möchte aber auch nicht die Zeiten nach arbeiten...zudem sind die Termine abends fast immer belegt bei meinem Arzt. Und selbst wenn ich Termine abends bekomme, muss ich meist früher fahren um pünktlich da sein zu können...:-(

Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

LG Rainbow

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.12.2013, 18:18 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Pflichten des AG

Liebe Rainbow,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Der von Ihnen angesprochene Punkt mit den Arztterminen während der Arbeitszeit ist vom Gesetz her geregelt und sollte daher auch Ihrem Arbeitgeber bekannt sein. Es handelt sich um den §16 des Mutterschutzgesertzes

§ 16 Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

Eine Bescheinigung über die Schwangerschaft darf der Arbeitgeber anfordern. Warum Ihr Arneitgeber das so unterschiedlich handhabt kann ich Ihnen leider nichts sagen. Ich an Ihrer Stelle würde ihm einfach die gewünschte Bescheinigung zukommen lassen, um eventuellen Ärger zu vermeiden. da er- wie schon gesagt- ein Recht darauf hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen noch alles gute.

Für weitere Fragen dürfen Sie sich gerne wieder melden :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Pflichten des AG

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich werde auf jedenfall nochmal mit meinem Arbeitgeber sprechen.

Liebe Grüße :-)

Rainbow

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