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Passivrauchen bei Kinderwunsch

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Passivrauchen bei Kinderwunsch oder eben auch in der Schwangerschaft (wenn es denn dann klappt).

In meiner Firma wird geraucht, sowohl von Kollegen als auch von Kunden und wirklich nicht wenig. Es gibt tatsächlich keine Ecke im Gebäude, wo es nicht nach Rauch riecht,naja eher stinkt. Wie kann es mir bzw.uns schaden, wenn ich denn schwanger sein sollte. Und was mache ich, wenn sich selbst dann nichts ändern sollte?

Vielen Dank für ein paar Infos zu diesem Thema.

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 18.08.2015, 21:33 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Passivrauchen bei Kinderwunsch

Liebe jusch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es gibt ein Gesetz zum Nichtraucherschutz
§ 5 Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Desweiteren ist dieses Thema im Mutterschutz Gesetz aufgegriffen :
Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen der schwangeren und stillenden Frau so zu regeln, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist (§2 Abs.1 und 5). Dies beinhaltet u.a. den Schutz vor Tabakrauch.

Bitte sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an und konfrontieren Sie ihn mit dieses Gesetzen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Passivrauchen bei Kinderwunsch

Guten Morgen,

vielen Dank für die Informationen, leider kenne ich meinen Arbeitgeber doch besser als mir lieb ist und weiß, dass er eine Art "Schlupfloch" findet und mir dann das Leben schwer machen wird. Vorallem der beleidigte Kollege.

Daher ist halt die Frage, ob der FA evtl.auch was machen kann. Alles natürlich mit der Voraussetztung, dass es endlich und überhaupt eine Schwangerschaft gibt :GIRL 154:

 

Lieben Gruß

Jusch

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.08.2015, 12:38 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Passivrauchen bei Kinderwunsch

Liebe jusch,

Der FA kann Ihnen bei einer Gefährdung für Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot
aussprechen.
Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Passivrauchen bei Kinderwunsch

Ah, vielen Dank!

Das war mir wichtig zu wissen. Möchte beim FA dann nämlich nicht so aussehen, als wollte ich nicht mehr arbeiten oder sonst was. Ich bin nämlich nicht jemand, der sich wegen Nichtigkeiten krankschreiben lässt. Finde meine Arbeit nämlich tatsächlich (fast) jeden Tag aufs Neue spannend!

Vielen Dank nochmal! LG Jusch

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.08.2015, 17:16 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Passivrauchen bei Kinderwunsch

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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