Hallo,
ich habe hier gerade gelesen, dass es sich empfiehlt, das der Partner die ersten beiden Monate nach der Geburt Elternzeit nimmt, weil das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird.
Heißt das, das ich als Mutter Elternzeit von 12 Monaten erst nach 6 Wochen Mutterschutz bzw. im Anschluss an die 2 Monate meines Mannes beantrage, um einer Anrechnung des Mutterschaftsgeldes an die Höhe des Elterngeldes zu entgehen?
Danke für die Antwort :)