Hallo,
hier bin ich nun schon wieder...
Beim letzten Mal habe ich ja gefragt, ob ich Elterngeld erst ab dem 2. Lebensmonat beantragen kann, mein Mann schon ab dem 1. LM. Sie haben gemeint, das das getht.
Nun habe ich mich in die Papierfluten des Antrages und dem dazu gehörigen Merkblattes gestürzt und stehe schon wieder vor dem Problem, das da nicht eindeutig hervorgeht, ob das nun ohne weiteres so möglich ist.
Ich möchte ja dann auch meine 12 beantragten Monate VOLL ausgezahlt bekommen.
Auf dem Antrag selbst kann ich ja die jeweiligen LM eintragen ab wann ich den Bezug möchte.
ALLERDINGS steht im Merkblatt S.3 Punkt 5:
"...Bitte beachten Sie, das Monate, in denen wegen der Anrechnung anderer Leistungen kein Elterngeld gezahlt wird, z. B Aufgrund der Anrechnung von Muterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss, nicht zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraumes führt."
Heißt das, der Antrag gilt ohne Wenn und Aber ab der Geburt des Kindes?
LG