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Mutterschutz

Hallo liebes Experten-Team,

leider habe ich heute beim FA vergessen wegen dem Mutterschutz zu fragen. Ich bin heute 32+0 und seit Anfang der Ss im Beschäftigungsverbot (daher weiß ich jetzt gar nicht genau wie das mit dem Mutterschutz ist). Brauch ich denn diese Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin überhaupt? Mein Arbeitgeber hat mich nie darauf angesprochen. Aber falls ich sie trotzdem brauche, kann ich mir diese auch bei einem anderen Arzt holen, denn mein FA ist jetzt im Urlaub für fast drei Wochen? Oder reicht es sogar, wenn ich bei meinem nächsten Vorsorgetermin in vier Wochen diese Bescheinigung erhalte?

Vielen Dank im Voraus

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.08.2017, 11:52 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschutz

Liebe Blume,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Bescheinigung für den Arbeitgeber können Sie immer erhalten, die Bescheinigung für die Krankenkasse erhalten die sieben Wochen vor dem Geburtstermin. Fragen Sie bitte Ihren Hausarzt, ob er Ihnen diese Bescheinigung auch ausstellt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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