Hallo liebes Experten-Team,
ich bin jetzt bei 17+0, ET ist der 13.12.2017.
Der Mutterschutz beginnt am 01.11.2017.
Lt. Arbeitsvertrag habe ich 18 Tage Urlaubsanspruch (ich arbeite nur an drei Tagen in der Woche). Genommen bzw. eingetragen habe ich jetzt bislang 12 Urlaubstage, d. h. mir würden dann normalerweise noch 6 Tage zustehen.
Bleiben diese 6 Tage bestehen, auch wenn ich am 11.11.2017 in Mutterschutz gehe? D. h. ich könnte diese Tage ja noch vor dem 01.11.2017 nehmen oder kann mir der Arbeitgeber hier die Tage kürzen?
Ich habe gelesen, dass der Urlaubsanspruch voll bestehen bleibt, da ich ja noch in 2017 in Mutterschutz gehe. Trifft das zu oder täusche ich mich?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und schöne Grüße
Veronika