Hallo!
Ich habe eine Frage bzgl. meines Elterngeldantrages.
Meine Tochter sollte eigentlich erst am 24.4. auf die Welt kommen. Daher beginnt mein Mutterschutz am 13.3.
Nun muss ich jedoch, aufgund eines Riskos, bereits in der Woche vom 13.3. zum Kaiserschnitt ins Krankenhaus.
Ich habe es so verstanden, dass nach dem Kaiserschnitt die regulären 8 Wochen, plus 4 Wochen zusätzlich (wegen Frühgeburt) und die anteiligen 6 Wochen (vor der Geburt) als Mutterschutz habe und entsprechen auch mein Mutterschutzgeld erhalte.
Somit würde ich bei einer Geburt am 13.3. Mutterschutzgeld bis zum 16.6. erhalten.
Könnte ich dann bei meinem Elterngeldantrag auch erst die Zeit vom 3. bis 14. Lebensmonat beantragen? Dabei würde der 3. Monate mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, oder?
Mein Mann nimmt auch 2 Monte Elternzeit. Es ist ja möglich Monate ohne Auszahlung zu haben, in dem Fall LM 1und 2.
im Voraus vielen Dank für die Antwort..