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Mutterschutz Lohnabrechnungen

Hallo,

Leider bin ich und mein Arbeitgeber nicht im Guten. Er war nicht begeistert von meiner Schwangerschaft. Und seit dem weigert er sich mir die Lohnabrechnungen zu zuschicken. Nun entbinde ich in 4 Wochen und habe leichte vorzeitige Wehen so dass ich nicht jeden Monat die 60 km fahren kann um die Abrechnungen zu holen.
Kann ich ihm einen Brief schreiben und ihm sagen dass er dazu verpflichtet ist mir die Abrechnungen zu zuschicken oder ist er nicht dazu verpflichtet?
Genauso habe ich Angst dass er sich weigert mir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu tahlen. Kann ich in dem Fall zum Arbeitsgericht?

Vielen Dank schonmal
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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.06.2017, 20:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschutz Lohnabrechnungen

Liebe Sabrina 27,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Es gibt für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine Lohnabrechnung dem Arbeitgeber bei Krankheit zuzustellen, er ist nur zur Übergabe am Arbeitsplatz verpflichtet, da es für den Arbeitnehmer grundsätzlich eine "Holschuld" bei den Arbeitspapieren wie einer Lohnabrechnung gibt. Ihr Arbeitgeber muss die Abrechnung allerdings sicher verfahren.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet dazu, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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