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Mutterschutz/ Elternzeit

Hallo liebes Expertenteam,

ich weiß das ihr die Fragen sicher schon zum Tausendsten Mal hört...

Aber ich verzweifel grade an dem Elternzeitantarg an den Arbeitgeber:,(

Meine Kleine Maus ist am 21.06.2014 geboren. Der errechnete ET war aber erst der 26.06.2014.

Bis wann geht denn da der Mutterschutz?

Bis 8 Wochen nach errechneten Termin (21.08.2014) oder tatsächlichen Entbindungstermin (16.08.2014)?

Und von wann an muss die Elternzeit beantragt werden?

Ab Geburt oder nach dem Mutterschutz?

Ich möchte gern 1 Jahr (Elternzeit) und 5 Monate (auf 400 €-Basis) zu Hause bleiben.

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben.

LG Anne

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.07.2014, 14:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschutz/ Elternzeit

Liebe Anne,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, dementsprechend 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. Der Antrag hierfür muss dem Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen- die sogenannte 7 Wochen Frist.

Eine Versäumung der Fristen führt allerdings nicht dazu, dass überhaupt kein Anspruch auf Elternzeit entsteht. Vielmehr kann die Elternzeit erst später, nämlich innerhalb der jeweiligen Frist nach ordnungsgemäßer Geltendmachung, angetreten werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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