Hallo liebes Expertenteam,
ich weiß das ihr die Fragen sicher schon zum Tausendsten Mal hört...
Aber ich verzweifel grade an dem Elternzeitantarg an den Arbeitgeber
Meine Kleine Maus ist am 21.06.2014 geboren. Der errechnete ET war aber erst der 26.06.2014.
Bis wann geht denn da der Mutterschutz?
Bis 8 Wochen nach errechneten Termin (21.08.2014) oder tatsächlichen Entbindungstermin (16.08.2014)?
Und von wann an muss die Elternzeit beantragt werden?
Ab Geburt oder nach dem Mutterschutz?
Ich möchte gern 1 Jahr (Elternzeit) und 5 Monate (auf 400 €-Basis) zu Hause bleiben.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben.
LG Anne