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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit erstes Kind

Hallo liebe Experten,

ich befinde mich bis zum 16.02.2016 noch in Elternzeit  (3 Jahre). Wir möchten gerne noch ein zweites Kind. Leider hat es mit einer erneuten Schwangerschaft noch nicht geklappt. Ich habe  vorher  in Vollzeit gearbeitet. Meinen Teilzeitantrag in der Elternzeit hat mein Arbeitgeber lt. betriebsbedingten Gründen leider abgelehnt. Ich habe jetzt nur einen 450 Euro Job in der Elternzeit gehabt.

Wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen sollte und wäre aber erneut schwanger und  der Mutterschutz würde am 17.02.2016 beginnen. Steht mir Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu? Dann für 1 Tag?

Wie wäre es, wenn der Mutterschutz am 15.02.2016 beginnen würde? Muss mein Arbeitgeber  dann auch Mutterschaftsgeld zahlen? Für  wieviel  Tage? Bzw. muss ich die Elternzeit dann vorzeitig beenden, auch wenn es nur einen  Tag  bzw. einige Tage bis zum  Ende der  Elternzeit wären?

Habe  Bedenken, daß wir dann leider nur das Mutterschaftsgeld von der  Krankenkasse bekommen :-(. Da uns ja leider  der Geschwisterbonus auch nicht mehr gezahlt wird.

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Welche Stellen geben über sowas noch kostenlos Auskunft?

LG

Caro

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.04.2015, 14:58 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschaftsgeld nach Elternzeit erstes Kind

Liebe Caro,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Kostenlose Beratung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei Ihrer zuständigen Familienkasse und bei diversen Familienberatungsstellen, z.B. Pro Familia.

Sind Frauen während der Elternzeit wieder schwanger, kann es sinnvoll sein, dass sie ihre Erziehungszeit vorzeitig beenden. In den meisten Fällen lohnt sich das finanziell, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Der Grund: Das alte Beschäftigungsverhältnis lebt wieder auf, und Frauen können erneut Mutterschutz beantragen (Paragraf 16 Absatz 3 Satz 3 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz). Das ist für viele attraktiv, weil das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld.
Während das Mutterschaftsgeld genauso hoch ist wie der reguläre Lohn, sind es beim Elterngeld nur 67 Prozent des vor der Schwangerschaft im Monat erzielten Bruttoeinkommens. Um die Elternzeit vorzeitig zu beenden, reicht es aus, wenn Frauen die Rückkehr einseitig erklären. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Im Mutterschutz können Frauen dann erneut Elternzeit beantragen.
(Quelle: Focus)
Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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