Hallo liebe Experten,
ich befinde mich bis zum 16.02.2016 noch in Elternzeit (3 Jahre). Wir möchten gerne noch ein zweites Kind. Leider hat es mit einer erneuten Schwangerschaft noch nicht geklappt. Ich habe vorher in Vollzeit gearbeitet. Meinen Teilzeitantrag in der Elternzeit hat mein Arbeitgeber lt. betriebsbedingten Gründen leider abgelehnt. Ich habe jetzt nur einen 450 Euro Job in der Elternzeit gehabt.
Wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen sollte und wäre aber erneut schwanger und der Mutterschutz würde am 17.02.2016 beginnen. Steht mir Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu? Dann für 1 Tag?
Wie wäre es, wenn der Mutterschutz am 15.02.2016 beginnen würde? Muss mein Arbeitgeber dann auch Mutterschaftsgeld zahlen? Für wieviel Tage? Bzw. muss ich die Elternzeit dann vorzeitig beenden, auch wenn es nur einen Tag bzw. einige Tage bis zum Ende der Elternzeit wären?
Habe Bedenken, daß wir dann leider nur das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen . Da uns ja leider der Geschwisterbonus auch nicht mehr gezahlt wird.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Welche Stellen geben über sowas noch kostenlos Auskunft?
LG
Caro