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Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei ALG1

Hallo,
ich beziehe derzeit ALG1 da während meiner Schwangerschaft mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Nach der Geburt möchte ich gerne ein Jahr Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen.
Mutterschaftsgeld wird ja, soweit ich weiß, genau so hoch ausfallen wie mein derzeitiger ALG1 Bezug.
Kann ich nun Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt beantragen und erst danach Elterngeld für 10 Monate? Oder muss ich das Elterngeld ab Geburt beziehen?
Mein Elterngeld wird geringer ausfallen als das Mutterschaftsgeld.

Vielen Dank schonmal :)

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.04.2016, 16:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei ALG1

Liebe Kiwani,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe der jeweiligen Zahlung des AlG1.
Mutterschaftsgeld erhalten Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Den Antrag für das Elterngeld können Sie frühestens ab dem Tag der Geburt und spätestens zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes stellen , um die volle Elterngeldleistung zu erhalten. Erst mit der Anmeldung des Neugeborenen beim Standesamt erhalten Sie das im Grunde wichtigste Dokument für die Elterngeldstelle: die Geburtsbescheinigung des Kindes.

Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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